Dieses Gesetz regelt die Beteiligung an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Institutionen des Wissens- und Technologietransfers mit interkantonaler oder gemischtwirtschaftlicher Trägerschaft, die Unterstützung dieser und privater Institutionen sowie die Führung eigener Institutionen. Es regelt ausserdem im Hochschulbereich den Schutz von Bezeichnungen sowie von Graden und Titeln.
Hochschulen gemäss diesem Gesetz sind universitäre Hochschulen und Fachhochschulen gemäss Bundesgesetzgebung sowie Lehrerbildungsinstitutionen, deren Abschlüsse gemäss interkantonaler Vereinbarung[1] in der Schweiz anerkannt sind. Als Hochschulen gelten weitere Bildungsinstitutionen, die gemäss Bundesgesetzgebung akkreditiert sind oder über eine Akkreditierung verfügen, die vom zuständigen schweizerischen Akkreditierungsorgan anerkannt ist.