Der Kanton stellt für die Ausbildung von Medizinstudenten seine Spitäler zur Verfügung. Mit Zustimmung der Trägerschaft können auch regionale Spitäler Ausbildungsaufgaben übernehmen.
Der Kanton trägt die mit der Ausbildung verbundenen Mehraufwendungen der kantonalen und regionalen Spitäler. *
Der Kanton kann zur Vermehrung bzw. Erhaltung von Studienplätzen für Medizinstudenten den Hochschulkantonen jährliche Beiträge von höchstens Fr. 5'000.– pro Medizinstudent mit Wohnsitz im Kanton Aargau ausrichten.
Der Grosse Rat bewilligt abschliessend die erforderlichen Mittel.
Die in diesem Gesetz verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. *