Die Gemeindebeiträge betragen für *
- anerkannte Tagessonderschulen Fr. 620.– pro Person und Kalendermonat,
- anerkannte stationäre Sonderschulen sowie anerkannte stationäre Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie anerkannte Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege Fr. 1'240.– pro Person und Kalendermonat,
- anerkannte Einrichtungen mit Angeboten der aufsuchenden Familienarbeit Fr. 930.– pro Familie und Kalendermonat.
Der Gemeindebeitrag an anerkannte Einrichtungen gemäss Absatz 1 lit. c beträgt Fr. 310.–, wenn ein Kind derselben Familie eine anerkannte Tagessonderschule besucht. Besuchen zwei oder mehr Kinder derselben Familie eine anerkannte Tagessonderschule, wird kein Gemeindebeitrag gemäss Absatz 1 lit. c erhoben. *
Anerkannte Einrichtungen mit stationären oder ambulanten Angeboten zur Entlastung von Familien mit Kindern und Jugendlichen mit schweren Behinderungen erheben keinen Gemeindebeitrag. *
Bei Ein- und Austritten während eines Kalendermonats hat die Gemeinde der anerkannten Einrichtung den ganzen Monatsbeitrag zu leisten. Vorbehalten ist Absatz 3. *
Wechselt eine Person die anerkannte Einrichtung während des Kalendermonats, hat die Gemeinde für diesen Monat derjenigen anerkannten Einrichtung den ganzen Monatsbeitrag zu leisten, welche die Person zuvor unterstützte oder betreute. *
Verlegt eine Person ihren Aufenthaltsort beziehungsweise ihren zivilrechtlichen Wohnsitz während eines Kalendermonats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton, hat die bisherige Aufenthalts- beziehungsweise Wohnsitzgemeinde der anerkannten Einrichtung den ganzen Monatsbeitrag zu leisten. *
… *
Begründet eine Person, die sich in einer anerkannten stationären Einrichtung aufhält oder in einer Pflegefamilie, die von einem anerkannten Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege begleitet wird, ihren zivilrechtlichen Wohnsitz am Standort der Einrichtung beziehungsweise der Pflegefamilie, wird kein Gemeindebeitrag erhoben. *