Für Schülerinnen und Schüler, die den Sonderkindergarten oder die Sonderschule nicht selbstständig zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können, organisiert die Schule den Transport.
Die Sonderkindergärten und Sonderschulen übernehmen die notwendigen Transportkosten.
Notwendige Transportkosten meint die kostengünstigste Variante für Fahrten der Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort zur Schule und umgekehrt an Schultagen beziehungsweise am Anfang und am Ende der Schulwoche bei stationärer Sonderschulung. Ist der Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Sammeltransport der Schule im Einzelfall nicht zumutbar, werden für die Verwendung eines privaten Transportmittels pro Kilometer 70 Rappen (Personenwagen) oder die Auslagen einer kostengünstigen Variante für Taxifahrten vergütet. *
Können sich die Schule und die gesetzliche Vertretung der Schülerin oder des Schülers über die Modalitäten des Transports und den Kostenersatz nicht einigen, entscheidet das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS). *