Die Benutzenden müssen bei ihrem ersten Besuch im Kalenderjahr ein Anmeldeformular ausfüllen.
Zentrales Findmittel für das Archivgut ist der Archivkatalog.
Das Archivgut ist mit Angabe der Signatur beim Kundendienst zu bestellen. Bestellungen von Archivgut werden während der Öffnungszeiten – mit Ausnahme der Mittagspause von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr – nach Eingang erledigt. Letzte Bestellungen werden um 16.30 Uhr ausgeführt.
Archivgut ist unersetzliches Kulturgut. Die Benutzenden sind verpflichtet, das Archivgut sorgfältig zu behandeln, die Ordnung in den Archivbehältnissen zu belassen und keine Vermerke und Markierungen am Archivgut anzubringen.
Nach Beendigung der Einsichtnahme beziehungsweise spätestens um 17.00 Uhr ist das Archivgut geordnet dem Kundendienst zu retournieren. Schäden am Archivgut und offensichtlich falsch eingeordnete Dokumente sind zu melden.
Schutzfristen und Einschränkungen der Einsichtnahme sind im IDAG (§§ 46–48) und in der VIDAG (§ 29) geregelt. Das Staatsarchiv Aargau kann die Bewilligung der Einsichtnahme mit Auflagen und Bedingungen versehen. Für eine Einsichtnahme vor Ablauf der Schutzfrist ist ein begründetes schriftliches Gesuch zu stellen.