Die RFO sind das Führungsinstrument der Gemeinden in den Bevölkerungsschutzregionen. Bei Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen, schweren Mangellagen und bewaffneten Konflikten informieren und beraten sie die Gemeinderäte, schlagen Massnahmen vor und vollziehen die Entscheide der Gemeinderäte. *
Sie arbeiten mit dem KFS und der kantonalen Koordinationsstelle für Bevölkerungsschutz zusammen.
Sie erhalten kombinierte Leistungsaufträge von den Koordinationsstellen der Bevölkerungsschutzregionen, die diese unter Berücksichtigung der Vorgaben der kantonalen Koordinationsstelle für den Bevölkerungsschutz erarbeiten. *
Sie sind verpflichtet, die vom Kanton angebotene Aus- und Weiterbildung zu besuchen. Reise- und Verpflegungskosten sowie andere Entschädigungen gehen zu Lasten der Gemeinden.
Sie können die Partner des Bevölkerungsschutzes bei den Vorbereitungen und der Bewältigung von Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen, schweren Mangellagen und bewaffneten Konflikten beraten. *
Die RFO koordinieren die von den Zivilschutzorganisationen (ZSO) umzusetzenden Leistungsaufträge und Leistungsprofile. Sie berücksichtigen dabei die Vorgaben der für den Zivilschutz zuständigen kantonalen Stelle. *