Der polizeiliche Sachbearbeiter des Ereigniskorps sammelt und verdichtet bekannt gewordene, vage Verdachtslagen in eigener Verantwortung und orientiert die Verfahrensleitung. Er trifft bei Verdacht auf strafbare Handlungen von Mitarbeitern unverzüglich die erforderlichen Massnahmen zur Sicherung derjenigen Beweise, welche zufolge Dringlichkeit nicht rechtzeitig durch das Delegationskorps getroffen werden können.
Bei Vorliegen eines konkreten Verdachts orientiert der polizeiliche Sachbearbeiter unverzüglich den Polizeikommandanten und dieser die Oberstaatsanwaltschaft. Der Polizeikommandant ordnet sämtliche unaufschiebbaren Massnahmen zur Gefahrenabwehr an.
Wird bei hinreichendem Tatverdacht für die Durchführung des Vorverfahrens das Delegationskorps eingesetzt, so erfolgen sämtliche weiteren polizeilichen Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen durch dieses.