Dem Konkordat gehören die Kantone der Nordwestschweiz sowie die Stadt Bern an. Geltungsbereich
Mit Zustimmung der Regierungen aller Konkordatspartner können auch andere Kantone und Städte, die in der Konferenz der Kantonalen Polizei- kommandanten der Schweiz vertreten sind, diesem Konkordat beitreten.
Zur Hilfeleistung im Sinne des Konkordates können die Konkor- datspartner nach Massgabe ihrer Rechtsordnung auch Gemeindepolizeien beiziehen.