Die Feuerwehr ist ein polizeiliches Organ der Einwohnergemeinde, welche in diesem Gesetz als «Gemeinde» bezeichnet ist.
Der Feuerwehr obliegen die Feuerbekämpfung und die Hilfeleistung in Brandfällen. Sie trifft die nötigen vorsorglichen Massnahmen bei Feuer- und Explosionsgefahr. Sie wird bei Elementarereignissen, Unglücksfällen und Katastrophen sowie im Rahmen der Katastrophenorganisation eingesetzt.
Bei besonderen Vorkommnissen oder Veranstaltungen kann der Gemeinderat einzelne Abteilungen der Feuerwehr zu Dienstleistungen heranziehen. *