Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) bestreitet die Aufwendungen für das Feuerwehrwesen aus dem Fonds zur Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden (Interventionsfonds).
Im Rahmen der vorhandenen Mittel werden gemäss den nachfolgenden Bestimmungen Beiträge an das Feuerwehr- und Löschwesen der Gemeinden sowie die vorgeschriebenen Betriebsfeuerwehren und Betriebslöschgruppen ausgerichtet.
Beiträge können auch Genossenschaften, Zweckverbänden und Privaten für Aufwendungen ausgerichtet werden, die sie an Stelle der Gemeinden für das Löschwesen tätigen. Es gelangen dabei die für die betreffende Gemeinde massgebenden Beitragssätze gemäss Anhang 1 zur Anwendung.