Zeigt sich, dass der bewilligte Verpflichtungskredit nicht ausreicht, ist ein Zusatzkredit zu beantragen.
Für Mehraufwand muss kein Zusatzkredit angefordert werden, falls die Kreditbewilligung eine Anpassungsklausel enthält.
Bereits bewilligte Verpflichtungskredite in der Kompetenz des Regierungsrats, bei denen durch den Zusatzkredit die Kreditkompetenzsumme von Fr. 2,2 Mio. überschritten wird, sind dem Grossen Rat zur Bewilligung zu unterbreiten.
Bereits bewilligte Verpflichtungskredite in der Kompetenz der Justizleitung, bei denen durch den Zusatzkredit die Kreditkompetenzsumme von Fr. 825'000.– überschritten wird, sind dem Grossen Rat zur Bewilligung zu unterbreiten.
Bereits bewilligte Verpflichtungskredite in der Kompetenz des Büros des Grossen Rats, bei denen durch den Zusatzkredit die Kreditkompetenzsumme von Fr. 550'000.– überschritten wird, sind dem Grossen Rat zur Bewilligung zu unterbreiten.
Bereits bewilligte Verpflichtungskredite, bei denen durch den Zusatzkredit die Kreditkompetenzsumme von Fr. 5,5 Mio. überschritten wird, sind dem Grossen Rat mit separater Botschaft zu unterbreiten.