Die Bilanz gliedert sich auf der Aktivseite in Finanz- und Verwaltungsvermögen und auf der Passivseite in Fremdkapital und Eigenkapital.
Das Finanzvermögen gliedert sich mindestens in flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen, Forderungen, kurzfristige Finanzanlagen, aktive Rechnungsabgrenzungen, Vorräte und angefangene Arbeiten, langfristige Finanzanlagen, Sachanlagen des Finanzvermögens sowie Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen.
Das Verwaltungsvermögen gliedert sich mindestens in Sachanlagen Verwaltungsvermögen, Darlehen und Beteiligungen. *
Das Fremdkapital gliedert sich mindestens in laufende Verbindlichkeiten, kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung, kurzfristige Rückstellungen, langfristige Finanzverbindlichkeiten, langfristige Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen.
Das Eigenkapital gliedert sich mindestens in Verpflichtungen beziehungsweise Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen, Rücklagen aus den Globalbudgets, Ausgleichsreserve, übriges Eigenkapital sowie Bilanzüberschuss respektive Bilanzfehlbetrag.
Spezialfinanzierungen werden im Eigenkapital als Verpflichtungen respektive Vorschüsse geführt, wenn der Kanton die Rechtsgrundlage selber ändern kann oder die Rechtsgrundlage auf übergeordnetem Recht basiert, aber einen erheblichen Gestaltungsspielraum offen lässt. In den übrigen Fällen werden Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen im Fremdkapital und die Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen im Finanzvermögen geführt.