Der Kanton leistet an die Gemeinden eine jährliche Ausgleichszahlung von netto Fr. 18,5 Mio. zum finanziellen Feinausgleich der Lastenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden. *
… *
Die Nettozahlung gemäss Absatz 1 ergibt sich aus *
- einer Ausgleichsleistung von Fr. 19,1 Mio. zugunsten der Gemeinden aus der ordentlichen Rechnung und
- einer Ausgleichsleistung von Fr. 0,6 Mio. zulasten der Gemeinden in die Spezialfinanzierung Strassenrechnung.