Für die Benutzung von Schulzimmern und Schulungsräumen erhebt das zuständige Nutzerdepartement folgende Gebühren:
Für die Benutzung von Konferenz- und Sitzungszimmern erhebt das zuständige Nutzerdepartement folgende Gebühren:
Für die Benutzung von Sälen erhebt das zuständige Nutzerdepartement folgende Gebühren:
Für die Benutzung von Einrichtungen und Geräten erhebt das zuständige Nutzerdepartement folgende Gebühren:
Für die Benutzung von Musikinstrumenten erhebt das zuständige Nutzerdepartement folgende Gebühren:
Für die Benutzung von Turn- und Sportanlagen (inkl. Garderobe / Dusche) erhebt das zuständige Nutzerdepartement folgende Gebühren:
Für die Übernachtung in Schlafsälen und Massenlagern wird eine Gebühr von Fr. 10.– pro Person und Nacht erhoben.
Die Gebühr für eine semesterweise Benutzung beträgt das Sechsfache des Ansatzes für die einmalige Benutzung.
Räumlichkeiten, die in den Absätzen 1–6 nicht aufgeführt sind, werden vergleichbaren Benutzungen zugeordnet. Dabei sind insbesondere die Raumgrösse und die Anzahl der Sitzplätze massgebend.
Für eine Benutzung, die öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dient, wird die Gebühr gemäss den Absätzen 1–6 um 50 % ermässigt. Verlangt die benutzungsberechtigte Person von Dritten keinen Eintritt, kann die Gebühr zusätzlich angemessen reduziert werden.
Für eine Benutzung, die ausschliesslich der Jugendarbeit dient und bei der die Leitungstätigkeit unentgeltlich erfolgt, beträgt die Gebühr für eine einmalige Nutzung Fr. 20.– und für eine semesterweise Nutzung Fr. 120.–.