Als Versicherungswert gelten grundsätzlich die mittleren Kosten für die Erstellung eines in Art, Grösse, Ausbau und Standort gleichen Gebäudes (Neuwert).
Beträgt die Alters- und Gebrauchsentwertung eines Gebäudes mehr als 35 % des Neuwertes, gilt der so reduzierte Wert (Zeitwert).
Befindet sich ein Gebäude im Bau oder sind wertvermehrende Änderungen an einem bestehenden Gebäude in Gang, gilt der dem Baufortschritt entsprechende Wert (steigender Wert der Bauzeitversicherung).
Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt, gilt der Wert der zur Wiederverwendung bestimmten Teile abzüglich Kosten für deren Ausbau (Abbruchwert).
Ist ein Gebäude durch ein versichertes Ereignis zerstört oder beschädigt, gilt bis zur Wiederherstellung der bisherige Versicherungswert abzüglich der festgesetzten Schadensumme.
Ändern sich die Baukosten erheblich, passt die Gebäudeversicherung auf Beginn des folgenden Jahres die Versicherungswerte ohne neue Schätzung an.
In ausserordentlichen Fällen, namentlich bei unersetzbaren historischen Bauten, wird der Versicherungswert unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten nach Ermessen festgelegt.