Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) bestreitet die Aufwendungen an die Elementarschadenverhütung und an den vorbeugenden Brandschutz aus dem Fonds zur Verhütung von Feuer- und Elementarschäden (Präventionsfonds).
Im Rahmen der vorhandenen Mittel werden gemäss den nachfolgenden Bestimmungen Beiträge ausgerichtet an
- freiwillige Vorkehrungen, die zu einer Verbesserung der Brandsicherheit von Gebäuden führen, oder der Verhütung von Elementarschäden an Gebäuden dienen (Schutzmassnahmen),
- Grundlagen der Raumplanung,
- Wasserbauprojekte.
Nicht beitragsberechtigt sind
- Vorhaben, die kein wirtschaftliches Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen,
- Unterhalt und Reparatur der unterstützten Bauten, Anlagen und Einrichtungen.