Sitzungen der Geschäftsleitung finden in der Regel alle zwei Wochen statt.
Jedes Mitglied kann bei der beziehungsweise beim Vorsitzenden die Traktandierung von Geschäften beantragen.
Die beziehungsweise der Vorsitzende leitet die Sitzung, in ihrer beziehungsweise seiner Abwesenheit die Stellvertreterin beziehungsweise der Stellvertreter.
Die Geschäftsleitung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist.
Sie fasst ihre Beschlüsse mit dem Mehr der abgegebenen Stimmen. Die beziehungsweise der Vorsitzende hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.
Darüber hinaus steht der beziehungsweise dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung ein Vetorecht zu. Macht sie beziehungsweise er davon Gebrauch, entscheidet die beziehungsweise der Vorsitzende der Geschäftsleitung nach Rücksprache mit der Verwaltungsratspräsidentin beziehungsweise dem Verwaltungsratspräsidenten. Besteht zwischen der Verwaltungsratspräsidentin beziehungsweise dem Verwaltungsratspräsidenten und der beziehungsweise dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung kein Konsens, wird das Geschäft dem Gesamtverwaltungsrat vorgelegt.
Beschlüsse der Geschäftsleitung werden im Protokoll festgehalten, das den Mitgliedern der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsidentin beziehungsweise dem Verwaltungsratspräsidenten zugestellt wird.