Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine der Verantwortung und dem Zeitaufwand entsprechende, vom Geschäftsergebnis unabhängige, feste jährliche Vergütung. Sie steht in einem angemessenen Verhältnis zur Vergütung der Geschäftsleitung. Bei einem unterjährigen Amtsantritt oder -austritt erfolgt die Vergütung pro rata.
Mit dem Jahreshonorar wird der ordentliche Zeitaufwand, welcher üblicherweise für die Leitung, Überwachung und Repräsentation der Unternehmung erbracht wird, abgegolten. Die Vergütung trägt auch der den Verwaltungsräten aus dem Gesetz erwachsenden zivil- und strafrechtlichen Verantwortung angemessen Rechnung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihre Mandate im Nebenamt aus und sind daher nicht bei der Pensionskasse versichert.