Die Geschäftsleitung kann für die Einschätzung und Schadenerledigung bei Gebäuden Schätzungsexpertinnen und -experten beziehungsweise Schadenexpertinnen und -experten einsetzen. *
Sie sorgt dabei für eine zweckmässige Arbeitsaufteilung.
Die Schätzungsexpertinnen und -experten beziehungsweise die Schadenexpertinnen und -experten werden nach Bedarf örtlich auf Regionen zugeteilt. *
Die Geschäftsleitung kann vorübergehend Hilfskräfte für Schätzungsarbeiten und Schadenserledigungen einstellen, sofern der Arbeitsanfall dies erfordert. *