Gegenstand eines regionalen Sachplans sind überkommunale Sachbereiche der räumlichen Entwicklung, welche die betroffenen Gemeinden miteinander regeln, namentlich
- Massnahmen für die Entwicklung einer Agglomeration,
- Massnahmen der Siedlungsentwicklung,
- Massnahmen zur Gestaltung des Verkehrsablaufs (Parkleitsystem) und der Parkierung (Bereitstellung, Begrenzung und Bewirtschaftung von Parkfeldern),
- Massnahmen zur Aufwertung von Strassenräumen,
- Massnahmen der Landschaftsentwicklung (Naherholung, Agglomerationspärke, Umsetzung der Landschaftsentwicklungsprogramme),
- Energieplanung und Massnahmen zur Nutzung leitungsgebundener Energien,
- Massnahmen, welche die Wasserversorgung, das Abwasser und die Abfälle betreffen,
- Standortfestlegungen für öffentliche Einrichtungen wie Freizeit-, Sport- und Tourismusanlagen sowie Umsteigeanlagen des kombinierten Verkehrs.
Regionale Sachpläne enthalten in der Regel Angaben über die räumliche Anordnung der Massnahmen und über das Vorgehen (Ablauf, angestrebte Zeiträume und Finanzierung).