Der Kanton richtet den regionalen Planungsverbänden für ihre Leistungen einen jährlichen Grundkostenbeitrag aus. Damit wird der Kantonsanteil abgegolten, namentlich für:
- die Organisation und Infrastruktur der regionalen Planungsverbände;
- die Stellungnahmen zu Erlassen, Richtplananpassungen sowie zu wichtigen Vorhaben und kommunalen Planungen und Vorhaben;
- die regionalen Koordinationsaufgaben, insbesondere bei Nutzungsplanungen;
- die Erarbeitung von Grundlagen für die Entwürfe kantonaler Richt- und Nutzungsplanungen aus regionalem Interesse;
- die Beratung und Unterstützung der Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere für die Förderung der Zusammenarbeit.
Arbeiten im Interesse des Kantons, namentlich die Erarbeitung regionaler Grundlagen und Konzepte für kantonale Richt- und Nutzungsplanungen oder die Mitwirkung bei der Umsetzung von kantonalen Interessen, werden vom Kanton im Auftragsverhältnis (Leistungsaufträge) direkt finanziert.
Zur Deckung der Kosten stehen jährlich als Grundkostenbeitrag Fr. 300'000.– und für direkte Leistungsaufträge mindestens Fr. 100'000.– zur Verfügung.
Der Grundkostenbeitrag je Verband errechnet sich nach der Zahl seiner Mitgliedsgemeinden und seiner aargauischen Wohnbevölkerung wie folgt:
- Fr. 150'000.– verhältnismässig aufgeteilt nach der Anzahl Mitgliedsgemeinden aller Verbände;
- Fr. 150'000.– verhältnismässig aufgeteilt nach der aargauischen Wohnbevölkerung aller Verbände (Stand 31. Dezember des Vorjahres).
Der kantonale Grundkostenbeitrag je regionalem Planungsverband darf nicht höher sein als die durch den Verband selbst aufgebrachten Mittel. Andernfalls wird der kantonale Beitrag zu Gunsten der übrigen Verbände entsprechend reduziert.