Zur Beurteilung von Forderungen auf Ersatz des Schadens, der entsteht: *
| 1. | aus Handlungen zur Vorbereitung eines Unternehmens, für das die Enteignung beansprucht wird, und | ||
| 2. | im Verlaufe des Betriebes von elektrischen Stark- und Schwachstromanlagen infolge von Änderungen und Reparaturen an den elektrischen Leitungen, | ||
ist die Bezirksgerichtspräsidentin beziehungsweise der Bezirksgerichtspräsident, in deren beziehungsweise dessen Bezirk sich die geschädigte Sache oder bei Grenzgrundstücken der überwiegende Teil des vom Schaden betroffenen Abschnittes derselben befindet, als Einzelrichterin beziehungsweise Einzelrichter zuständig.
Die Bezirksgerichtspräsidentin beziehungsweise der Bezirksgerichtspräsident ist befugt, die Bezirksgerichtsschreiberin beziehungsweise den Bezirksgerichtsschreiber zur Protokollführung beizuziehen. *