Der Abschnitt der Reuss mit ihren Ufern von Bremgarten (Au) bis zum Perimeter gemäss § 3 Abs. 1 des Wasserschlossdekrets[3] im Mündungsbereich zur Aare ist ein Schutzgebiet mit folgenden Zielen:
- das Gebiet soll als naturnahe, dynamische sowie für den Menschen und die charakteristische Tier- und Pflanzenwelt attraktive Flussuferlandschaft erhalten bleiben;
- Prozesse und Lebensräume, welche frei fliessende Flüsse auszeichnen, sind zu fördern;
- bestehende Beeinträchtigungen sind nach Möglichkeit rückgängig zu machen;
- Erholungsverkehr und Freizeitaktivitäten dürfen den Wert von Landschaft und Natur nicht schmälern.