Die Energieversorgung umfasst Gewinnung, Umwandlung, Lagerung, Bereitstellung, Transport, Übertragung sowie Verteilung von Energieträgern und Energie bis zu den Endverbrauchern.
Als erneuerbare Energien gelten
- Wasserkraft,
- Sonnenenergie,
- Geothermie,
- Umgebungswärme,
- Windenergie,
- Energie aus Holz und anderer Biomasse,
- Energie aus Abfällen von Biomasse.
Als leitungsgebundene Energie gelten Energie und Energieträger, die den Endverbrauchern über Elektrizitäts-, Fernwärme- oder Gasverteilnetze zugeführt werden.
Energieversorgungsunternehmen sind Unternehmen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts, die Energieträger oder Energie gewinnen, umwandeln, lagern, bereitstellen, transportieren, übertragen oder verteilen.
Netzbetreiber sind Unternehmen, die Leitungsnetze zum Transport von Energieträgern oder Energie betreiben.
Das Netzgebiet umfasst ein Gebiet, das durch leitungsgebundene Energie erschlossen wird.
Endverbraucher sind Kundinnen und Kunden, die Energieträger oder Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Davon ausgenommen sind der Energiebezug für den Eigenbedarf einer Energieerzeugungsanlage sowie Netzverluste.
Grossverbraucher sind Endverbraucher mit einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh pro Jahr und pro Verbrauchsstätte.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Tragbarkeit werden die Anschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten über die Lebensdauer der Investition einbezogen.