gestützt auf Arni vom 19. Abs. 1 des Dekrets über das Naturschutzgebiet Fronwaldwiese bei Dezember 1973 1) , * beschliesst:
787.311
Nutzungsordnung über das Naturschutzgebiet Fronwaldwiese bei Arni
Präambel
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
AGS Bd. 8 S. 663 1
Nutzungsordnung über das Naturschutzgebiet
Fronwaldwiese bei Arni
Vom 7. Januar 1974 (Stand 1. September 2011)
Der Regierungsrat des Kantons Aargau,
Art. 3
Art. 1
Zur Erhaltung der Fronwaldwiese in der Gemeinde Arni-Islisberg als Riedwiese wird die Nutzung in den drei im Schutzplan aufgeführten Zonen wie folgt geregelt:
- Zone A: Streueland (Kerngebiet des Reservates): Für den Fortbestand der schützenswerten Vegetation ist ein alljährlicher Streuschnitt erforderlich, der aber nicht vor dem 15. September erfolgen soll; absolutes Düngeverbot.
- Zone B: Mähwiese (Bestandteil des innern Schutzgebietes): Weitere Bewirt- schaftung als Mähwiese, erster Schnitt nicht vor dem 10. Juni; Düngeverbot: (Auf Zusehen hin wird gestattet, mit 200 kg/ha Thomasmehl jährlich zu dün- gen. Andere natürliche oder künstliche Dünger sind ausgeschlossen.)
- Zone C: Waldgürtel (Pufferzone): Forstwirtschaftliche Bewirtschaftung im bisherigen Rahmen unter Begünstigung einer standortsgerechten Artenmi- schung. Die Begründung eines Waldreservates im südöstlichen Teil im Ein- vernehmen mit den Gemeinden bleibt vorbehalten.
Art. 2 *
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist berechtigt, unter sichernden Be- dingungen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Nutzungsordnung zuzulassen, wenn ausserordentliche Verhältnisse, insbesondere höhere öffentliche Interessen, dies rechtfertigen.
Art. 3
Diese Nutzungsordnung tritt sofort in Kraft. Aarau, den 7. Januar 1974 Im Namen des Regierungsrates Der Landammann Dr. Jörg Ursprung Der Staatsschreiber Dr. Hans Suter
.311 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
Art. 2
.08.2005 01.09.2005 25.05.2011 01.09.2011 totalrevidiert AGS 2005 S. 440 Ingress geändert AGS 2011/4-2
.311
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Ingress 25.05.2011 01.09.2011 geändert AGS 2011/4-2
Art. 2
.08.2005 01.09.2005 totalrevidiert AGS 2005 S. 440