Für das ausserhalb der Bauzonen der Gemeinden Aristau, Hermetschwil[3], Jonen, Merenschwand, Mühlau, Oberlunkhofen, Rottenschwil und Unterlunkhofen gelegene Gebiet der Reussebene, welches im Westen von der Kantonsstrasse K 260 (Bremgarten–Sins) und im Osten von der Kantonsstrasse K 262 (Bremgarten–Ottenbach) begrenzt wird, gelten die nachstehenden Nutzungs- und Schutzbestimmungen.
Das genannte Gebiet wird unterteilt in die Landwirtschaftszone, den Wald (ohne Schutzüberlagerung) und die Naturschutzzonen. Die Umsetzung der landschaftlichen Ziele des Richtplans sowie weitere Festlegungen erfolgen mit der kommunalen Nutzungsplanung Kulturland. *
Für die Abgrenzung der Naturschutzzonen sind die vom Regierungsrat gestützt auf § 5 Abs. 1 des Reusstalgesetzes erlassenen Landschaftsgestaltungspläne gemäss Anhang massgebend. *
Die Pläne gemäss Anhang sind Bestandteil dieses Dekrets. *