Diese Verordnung regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) sowie der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (VOSA).
Das Ausführungsrecht zum vereinfachten Abrechnungsverfahren wird in der Verordnung über die Quellensteuer (QStV) vom 22. November 2000[3] geregelt.