Das Gesetz legt den Rahmen für die familienergänzende Kinderbetreuung fest.
Die familienergänzende Kinderbetreuung bezweckt
- die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern,
- die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengerechtigkeit der Kinder zu verbessern.