In Fällen häuslicher Gewalt geben die Polizeistellen (Kantonspolizei beziehungsweise Regionalpolizei) die erforderlichen Personendaten der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt (AHG) bekannt. *
Die Polizeistellen verwenden dafür ein Web-Formular, in dem sie folgende Personendaten (Stammdaten) erfassen: *
- Personalien der von Gewalt betroffenen Person: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Adresse, Wohnort, Beruf, Telefonnummer, Aufenthaltsstatus,
- Personalien der Gewalt ausübenden Person: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Adresse, Wohnort, Beruf, Telefonnummer, Aufenthaltsstatus, Beziehung zur von Gewalt betroffenen Person,
- Personalien der minderjährigen Kinder von betroffenen Personen: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Name und Vorname der Mutter und des Vaters, Heimatort, Adresse, Wohnort, Schule/Beruf, Telefonnummer, Aufenthaltsstatus,
- Ereignis und dessen Folgen: Ort und Zeit des Polizeieinsatzes, zuständige Polizeikraft, Schilderung des Vorgangs und Aussagen der betroffenen Personen, Angaben über Verletzungen und Allgemeinzustand der von Gewalt betroffenen Person sowie der minderjährigen Kinder, durchgeführte Alkohol- und Drogentests, Angaben über Verhalten der Beteiligten während der Intervention, erfolgte Strafanzeige, erfolgter Strafantrag, Information über Wiederholungsfall, getroffene Massnahmen wie Inhaftierung, Wegweisung, Einweisung oder Sicherstellung von Waffen, Information der Gemeinde und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Angaben über im gleichen Haushalt lebende minderjährige Personen, Zustimmung der von Gewalt betroffenen Person zur Übermittlung der Daten an die Opferhilfestelle, Personalien und Kontaktdaten der meldenden Person, Zeitpunkt der Meldung, Beziehung der meldenden Person zur gewaltausübenden und gewaltbetroffenen Person,
- weitere für die Fallbearbeitung notwendige Personendaten.