Der Gemeinderat hat darüber zu wachen, dass die Hauseigentümer während der Dauer der Kapitalzinszuschüsse die verbilligten Wohnungen ihrem Zwecke erhalten und die genehmigten Höchstmietzinse einhalten.
Stellt er eine Zweckentfremdung fest oder sind die Voraussetzungen für die Ausrichtung der Zuschüsse aus andern Gründen nicht mehr erfüllt, so hat er es dem Amt für Wirtschaft und Arbeit sofort zu melden. *
Alle zwei Jahre hat der Gemeinderat die bedingungsgemässe Belegung der Wohnungen, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bewohner sowie die Einhaltung der genehmigten Mietzinse zu kontrollieren.
Dem Amt für Wirtschaft und Arbeit ist innert einer von ihm festzusetzenden Frist schriftlich über das Ergebnis der Kontrolle zu berichten. *