Der Kanton fördert den Bau von preisgünstigen Wohnungen für Betagte, Invalide und kinderreiche Familien, sowie für Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen.
In der Regel müssen Bauvorhaben mindestens ebenso viele Alters- und Invalidenwohnungen mit 1–2 Zimmern und Wohnungen mit 5 und mehr Zimmern für kinderreiche Familien vorsehen wie übrige Wohnungen.