Dieses Gesetz dient als Grundlage für den Vollzug der Bundesgesetzgebung und für die Verwirklichung der kantonalen Wald-, Raumplanungs- und Umweltpolitik.
Es hat zum Ziel
- den Wald zu erhalten, zu schützen und aufzuwerten, namentlich als Teil einer naturnahen, vernetzten Landschaft, als Lebensraum von Tieren und Pflanzen, als Produzent eines nachwachsenden Rohstoffes sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen;
- zweckmässige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung des Waldes zu schaffen;
- die Nutzung des Waldes als Erholungsraum so zu ordnen, dass die Ruhe im Wald gewahrt bleibt und die anderen Waldfunktionen möglichst wenig beeinträchtigt werden.