Dieses Gesetz regelt den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Wildtiere), die Jagd sowie Verhütung und Abgeltung von Wildschäden.
Es bezweckt
- die Artenvielfalt und Lebensräume der einheimischen und ziehenden Wildtiere zu erhalten,
- die einheimischen Wildtiere vor der unkontrollierten Ausbreitung nichteinheimischer Wildtiere zu schützen,
- die von Wildtieren verursachten Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren auf ein tragbares Mass zu begrenzen,
- Konflikte zwischen dem Schutz der Wildtiere und anderen Interessen zu vermeiden,
- eine nachhaltige Jagd zu gewährleisten.