Beim Departement Gesundheit und Soziales wird eine kantonale Preiskontrollstelle geführt. *
Sie erfüllt die den Kantonen beim Vollzug der eidgenössischen Preiskontrollvorschriften zugewiesenen Aufgaben.
Sie sorgt für die Einhaltung der bundesrätlichen Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen vom 11. Dezember 1978[4].