Der Vertrag regelt die Übernahme von Aufgaben des Auftraggebers im Vollzug der Bundesgesetzgebung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten durch den Kanton Bern.
Der Kanton Bern sichert dem Auftraggeber eine sorgfältige Erfüllung des Auftrags zu. Er erbringt die Leistungen in der gleichen Qualität wie für seine eigenen Geschäfte.
Der Auftragnehmer korrespondiert und verfügt als zuständige Stelle des Auftraggebers.