Die Förderung der Integration und die Anforderung an die ausländische Bevölkerung bezwecken insbesondere das Erreichen folgender Ziele:
- Beherrschung der deutschen Sprache in einem Ausmass, dass in Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig und problemlos gehandelt werden kann;
- Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben;
- Kenntnis der hiesigen gesellschaftlichen und kulturellen Verhältnisse und Lebensbedingungen;
- aktive Mitarbeit von Eltern für die schulische Entwicklung ihrer Kinder.
Integration setzt das Respektieren der hiesigen Rechtsordnung voraus.
Die Standeskommission legt die Anforderungen an die Sprachkenntnisse und die Integration fest.
Bei der Ausübung des Ermessens durch die Behörden wird der Integrationsgrad des Ausländers[1] berücksichtigt.