Gültig eingegangene Gegenvorschläge werden amtlich mitgeteilt. Die als Gegenvorschlag genannten Personen und die Personen, gegen die sich der Gegenvorschlag richtet, erhalten eine schriftliche Mitteilung.
Sind Gegenvorschläge auf einem falschen Formular, unvollständig, unleserlich oder fehlerhaft vorgenommen worden, wird der Ansprechperson eine kurze Frist zur Nachbesserung gegeben. Als Ansprechperson gilt, wer zuerst unterzeichnet hat; ist diese nicht erreichbar, gilt die nachfolgende Person als Ansprechperson. *
Ungültige Gegenvorschläge werden als nicht eingereicht behandelt, was der Ansprechperson mitgeteilt wird. *
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