Zu Beginn der Beratung findet in der Regel eine Eintretensdebatte statt, in welcher der Reihe nach der Präsident der zuständigen Kommission, die übrigen Mitglieder der Kommission, die Mitglieder des Rates, der zuständige Departementsvorsteher und die übrigen Mitglieder der Standeskommission das Wort erhalten. *
Geschäfte, die nicht in einer Kommission vorberaten oder vorbereitet wurden, und von der Standeskommission überwiesene Berichte werden vom zuständigen Departementsvorsteher erläutert. Hierauf erhalten die übrigen Mitglieder der Standeskommission, danach der Präsident der zuständigen Kommission, die übrigen Mitglieder der Kommission und die übrigen Mitglieder des Rates das Wort. *
Eintreten ist obligatorisch bei Initiativen, beim Budget, bei der Staatsrechnung, bei Berichten und bei der Festsetzung der Landsgemeindeordnung. *