Dieser Beschluss regelt die Informatiknutzung der kantonalen Mitarbeiter[1] im Rahmen ihrer Anstellung.
Der Beschluss gilt auch für das Gesundheitszentrum Appenzell. Die Aufgaben und Rechte des Departemensvorstehers gemäss diesem Beschluss nimmt der Spitaldirektor wahr. *
In Körperschaften und Betrieben mit einem vertraglichen Nutzungsrecht für kantonale Informatikmittel sorgt die jeweilige Behörde oder Betriebsleitung dafür, dass bei der Nutzung durch ihre Behördenmitglieder oder Angestellten die inhaltlichen Vorgaben nach Kapitel II und III dieses Beschlusses erfüllt werden.
Für Standeskommissionsmitglieder gilt Abs. 3 sinngemäss.