Aus- und Weiterbildungsmassnahmen bilden Bestandteil eines zeitgemässen Personalmanagements und fördern die zweckmässige und effiziente Erfüllung der Aufgaben gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen und innerhalb der Verwaltung.
Aus- und Weiterbildung bezweckt die strukturierte Aneignung von Wissen, Fertigkeiten oder Verhaltensweisen zum Erwerb oder zur Stärkung von Fach-, Führungs- und Sozialkompetenz.
Die Aus- und Weiterbildung muss zweckgerichtet und verhältnismässig sein.