Die Standeskommission wählt drei Arbeitgebervertreter[1] in die Verwaltungskommission der Kantonalen Versicherungskasse.
Mindestens ein und höchstens zwei Arbeitgebersitze werden mit Mitgliedern der Standeskommission als Vertreter des Kantons besetzt. *
Die übrigen Sitze werden mit Vertretern der angeschlossenen Arbeitgeber besetzt. *
Die angeschlossenen Arbeitgeber haben für ihre Vertreter das Vorschlagsrecht. *