Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) spricht die Entschädigung und den Spesenersatz für Beistände[1] in der Regel rückwirkend für die übliche zweijährige Berichtsperiode als Pauschale zu. Ist die Abrechnungszeit kürzer, wird dies bei der Festsetzung der Entschädigung und der Spesen verhältnismässig berücksichtigt.
Die Entschädigung für Beistände soll, bezogen auf zwei Jahre, in der Regel auch bei komplexen und aufwändigen Verfahren sowie bei Bedarf von besonderen Fachkenntnissen nicht mehr als Fr. 10'000.-- betragen.