Journalisten[1], die regelmässig für Medien tätig sind, können als Gerichtsberichterstatter zugelassen werden.
Der Kantonsgerichtspräsident bewilligt die Zulassung für vier Jahre.
Das Gesuch um Akkreditierung ist schriftlich mit einer Bestätigung des hauptsächlichen Arbeitgebers, einem Lebenslauf mit Angabe der bisherigen journalistischen Tätigkeit und einem höchstens drei Monate alten Strafregisterauszug einzureichen. *
Akkreditierungsgesuche, die im Hinblick auf eine bestimmte Gerichtsverhandlung gestellt werden, müssen spätestens vier Arbeitstage vor dem Verhandlungstag beim Kantonsgerichtspräsidium eingereicht werden. *
Die Zulassung kann verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Gesuchstellers bestehen. *