Dieser Tarif gilt für die amtlichen Kosten des Verfahrens vor Vermittler, Schlichtungsstellen und Gerichten. *
Er regelt die Entschädigung an Dritte.
Durch die Bundesgesetzgebung festgesetzte Gebühren bleiben vorbehalten.
Die in diesem Tarif genannten Beträge lauten auf Schweizer Franken. *