175.220
Grossratsbeschluss über die Grenzbeschriebe der Bezirke des inneren Landesteiles des Kantons Appenzell I.Rh.
Präambel
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.220 1 Grossratsbeschluss über die Grenzbeschriebe der Bezirke des inneren Landesteiles des Kantons Appenzell I.Rh. vom 29. November 19201 (Stand 1. Mai 2022) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,2 beschliesst: Abgrenzung der Bezirke: l. Grenzbeschrieb des Bezirkes Appenzell3 Die Grenze dieses Bezirkes zieht sich von der Einmündung des Gringelba- ches in die Sitter diesem rückwärts entlang bis zu dessen Ursprung beim Nord, wo ein Markstein steht. Von hier geht es in gerader Richtung der Lie- genschaftsgrenze zwischen Nord und Sollegg entlang auf den Grat östlich vom Klosterspitz, wo wieder ein Bezirksmarkstein steht. Von hier zieht sich die Grenze dem Grat entlang über Neuenalp, wo die Grenzlinie durch zwei Marksteine fixiert ist, in westlicher Richtung bis zur Eckmarke in der vorde- ren Wasserschaffen, wo die drei Bezirke Appenzell, Gonten und Schwende- Rüte ihre Grenzen gemeinsam haben. Bis hierher hat der Bezirk Appenzell die Grenze mit dem Bezirk Schwende-Rüte gemeinsam. Von hier zieht sich die Grenze in gerader Richtung den Hang hinunter bis zum Ursprung der Zöpfliquellen, diesem Wasserlauf entlang zum Kaubach, welcher bis zu sei- ner Einmündung in die Sitter im oberen Blättli die Bezirksgrenze bildet. Von hier geht die Grenze der Sitter entlang bis zur Lank, wo sich die Grenzen von Haslen und Gonten berühren. Von Wasserschaffen bis hierher haben Appenzell und Gonten die gleiche Grenzlinie. Von der Einmündung des Tab- latbaches in die Sitter zieht sich die Grenze hinauf bis zu dessen Ursprung und von hier in gerader Richtung auf den Nagelfluhfelsen auf Weesen, wo 1 Mit Revisionen vom 1. Dezember 2014 und 7. Februar 2022 (Inkrafttreten 1. Mai 2022). 2 Ingress abgeändert durch GrRB vom 1. Dezember 2014. 3 Mit Revision vom 7. Februar 2022 (Inkrafttreten 1. Mai 2022).
175.220 Kanton Appenzell Innerrhoden 2 die Bezirksgrenze durch einen Eisenbolzen fixiert ist. Von hier wiederum geht die Grenze dem Grate nach in östlicher Richtung bis zur Landmark Nr. 28 ins Jäcklisweid. Diese Strecke ist mit drei Marksteinen genauer fixiert. Bis hierher haben Appenzell und Haslen die Grenze gemeinsam. Von der Landmark Nr. 28 bildet die Kantonsgrenze zugleich auch die Bezirksgrenze über Weierweid, Mendlebächlein, Möser, Hackbühl bis zu der auf dem höchsten Punkte des Hirschberges stehenden Landmark Nr. 45. Von hier weg geht die Grenze gemeinsam mit dem Bezirk Schwende-Rüte westwärts über den hohen Hirschberg und über Hütten bis zum Ursprung des Gugger- lochbächleins, welche Linie durch 6 Bezirksmarksteine genauer fixiert ist, hierauf dem Guggerlochbächlein entlang bis zu dessen Einmündung in die Sitter1, der letzteren entlang ein kleines Stück aufwärts bis zum Einlauf des Grabens südlich des Bürgerheimstadels. Sodann diesem Graben rückwärts folgend bis hinter das Haus von Bankdirektor Broger, wo eine Marke steht, von hier über die Gaiserstrasse zum Lohmann’schen Haus, wo wieder eine Marke steht und von hier zu dem eingedeckten Graben, der zwischen Haus und Stadel der Bierbrauerei hindurchführt und in die Sitter einmündet. Vom Einlauf des gedeckten, durch einen Grenzstein markierten Grabens in die Sitter, zieht sich die Grenze die Sitter aufwärts bis wiederum zur Einmün- dung des Gringelbächleins, wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde. II. Grenzbeschrieb des Bezirkes Schwende-Rüte2 Beginnend bei der Einmündung des Chlosbachs in die Sitter zieht sich die Grenze dem Chlosbach entlang bis zu dessen Ursprung auf der Grenze zwischen den Liegenschaften Nord und Sollegg. Von dort bildet die Liegenschaftsgrenze zwischen Blatterenspitz und Obere Sollegg gleichzeitig die Bezirksgrenze bis zum Grat östlich des Klosterspitz. Die Grenze zieht sich anschliessend dem Grat entlang in westlicher Richtung zur Neuenalp, deren Gebäude unmittelbar südlich der Bezirksgrenze im Bezirk Schwende- Rüte liegen. Von der Neuenalp verläuft die Bezirksgrenze weiterhin der Krete entlang über das Hochmoor bis zur Eckmarke in der Vorderen Wasserschaffen und von dort in nördlicher Richtung zur Eckmarke, wo die drei Bezirke Schwende-Rüte, Appenzell und Gonten zusammentreffen. Von dieser Eckmarke zieht sich die Grenze zuerst der Liegenschaftsgrenze zwischen Zöpfli und Vordere Wasserschaffen entlang Richtung Westen. Danach folgt sie mehr oder weniger der Krete Richtung Hintere Wasserschaffen, Blatten, Scheidegg, Gross Chenner, Kapelle St.Jakob bis auf den Kronberg. Die Gebäulichkeiten der genannten Alpen liegen alle unmittelbar an der Grenze im Bezirk Schwende-Rüte, während die Kapelle 1 Grenzverlegung auf Parzellen Kat. Nr. 1138 und Kat. Nr. 192 A/1489 gemäss GrRB vom 9. Juni 1975. 2 Mit Revision vom 7. Februar 2022 (Inkrafttreten 1. Mai 2022).
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.220 3 St.Jakob knapp nördlich der Grenze im Bezirk Gonten liegt. Rund 35m westlich des höchsten Punkts des Kronbergs verläuft die Grenze bei der Eckmarke in einem spitzen Winkel Richtung Süden der östlichen und schliesslich der südlichen Liegenschaftsgrenze der Alp Dorwees entlang bis zur Kantonsgrenze zu Appenzell A.Rh. Von hier an bildet die Kantonsgrenze bis zum Säntis, wo die drei Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. auf dem höchsten Punkt beim Windmesserhäuschen aneinandergrenzen auch die Bezirksgrenze. Fortan ist diese über Altmann, Saxerlücke, Hoher Kasten, Kamor bis zum Hörchelchopf identisch mit der Kantonsgrenze zu St.Gallen. Vom Hörchelchopf, wo wiederum die Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. aneinandergrenzen, führt die Kantons- bzw. Bezirksgrenze zu Appenzell A.Rh. auf dem Hügelrücken des Hohen Hirschbergs über Brandegg zum Golterberg, wo sie auf die Bezirksgrenze von Appenzell stösst. Von dort zieht sich die Grenze des Bezirks Schwende-Rüte gemeinsam mit derjenigen des Bezirks Appenzell in einem geometrischen Zickzack-Kurs, der durch Marksteine fixiert ist, über Hütten zum Ursprung des Bleichewäldlibachs und diesem entlang bis zu dessen Einmündung in die Sitter beim Hallenbad. Von der Einmündung des Bleichewäldlibachs in die Sitter verläuft die Gren- ze rund 80m sitteraufwärts bis zur früheren Einmündung des Chüechlimoos- bächleins. Die Bezirksgrenze verläuft sodann in südöstlicher Richtung dem ehemaligen Verlauf dieses Bachgrabens nach, zuerst in gerader Linie durch das Hallenbad hindurch und dann mäandrierend, die Sitter- und zweimal die Blattenrainstrasse überquerend, bis zur Gaiserstrasse. Diese wird auf der Grenze zwischen den Gebäuden Nr. 300 und Nr. 5, Gaiserstrasse 17 und 19, im rechten Winkel überquert. In gerader Linie führt die Bezirksgrenze sodann durch das Gebäude Nr. 1972, Gaiserstrasse 10b, zur Liegen- schaftsgrenze zwischen den Gebäuden Nr. 213 und Nr. 11, Blumen- rainstrasse 1 und 3, dieser entlang zur und über die Blumenrainstrasse, um auf der Südseite der Strasse im rechten Winkel rund 9m westwärts zu füh- ren, bevor sie auf der Liegenschaftsgrenze zwischen den Gebäuden Nr. 428 und Nr. 1101, Blumenrainstrasse 4 und 6, nach Süd-Südost abbiegt. Nach rund 21m verlässt sie die vorgenannte Liegenschaftsgrenze und steuert in einem Zickzackkurs in allgemein südwestlicher Richtung auf die Gebäude Nr. 29 und Nr. 30, Brauereiplatz 1a und 1b, zu, welche sie in gerader Linie Richtung Südwesten durchschneidet, zum Brauereiplatz gelangt, diesen in derselben Richtung überquert und die Sitter erreicht. Nach rund 70m bach- aufwärts trifft die Bezirksgrenze auf die Einmündung des Chlosbachs und gelangt somit zum Ausgangspunkt dieses Grenzbeschriebs.
175.220 Kanton Appenzell Innerrhoden 4 IV. Grenzbeschrieb des Bezirkes Schlatt-Haslen Vom Einlauf des Tablatbächleins in die Sitter aufwärts über Weesen und bis hinab zur Kantonsmarke Nr. 28 in Jäcklesweidle hat der Bezirk Schlatt- Haslen seine Grenze mit dem Bezirk Appenzell gemeinsam. Dieselbe zieht sich dem Tablatbächlein entlang bis zu dessen Ursprung südöstlich der Lie- genschaft Schweizerhaus, letztere zu Schlatt-Haslen gehörig. Von hier geht die Grenze zum Eisenbolzen auf Weesen, mit einer Zwischenmark bei der Kreuzung der Grenze mit dem Weg, der von der Rellen her zum Saul führt. Vom Eisenbolzen auf Weesen zieht sich die Grenze dem Nagelfluhgrat ent- lang bis hinab zum Kantonsmarkstein Nr. 28 in Jäcklesweidle. Diese Linie ist durch zwei Zwischenmarken genauer fixiert. Vom Kantonsmarkstein Nr. 28 an bildet die Kantonsgrenze bis hinauf zur Steigershöhe zugleich auch die Grenze des Bezirkes Schlatt-Haslen. Sie zieht sich an den Rotbach zu Stein Nr. 27, hierauf dem Rotbach entlang bis zur Sutter’schen Fabrik, bzw. zu den Marksteinen Nr. 26 und 25. Von hier geht die Landesgrenze über die Marksteine Nr. 24, 23, 22, 21, 20,19, 18,17, 16 und 15 wiederum an den Rotbach, der dann bis zu seinem Einfluss in die Sitter die Kantonsgrenze bildet. Von hier ab geht die Grenze dem Sitterlauf nach aufwärts bis zum Einfluss des Buchbaches, diesem letzteren entlang bis zum Einfluss des Kühbaches, bzw. bis zum Markstein Nr. 14, hierauf dem Kühbach entlang bis zu dessen Ursprung und von hier direkt zum Markstein Nr. 13 auf Stei- gershöhe. Von diesem Markstein weg verläuft die Grenze gemeinsam mit derjenigen des Bezirkes Gonten bis zur Liegenschaftsgrenze zwischen Stei- gershöhe und Ochsenhöhe, wo ein Markstein steht; sodann dieser Liegen- schaftsgrenze entlang bis an den Bach, wo wieder ein Markstein steht. Von hier ab zieht sich die Grenze dem Bach entlang bis zu dem Bezirksmark- stein auf der Grenze zwischen der Lichsweid und dem Ebnet, hierauf dem Kenner entlang auf den Grat, wo wieder ein Bezirksmarkstein steht. Im wei- teren verläuft die Grenze, die Weid Schatten dem Bezirk Gonten überlas- send, dem Grat entlang über Oberstein, Kaies (Rapisau), Ronis, Franzistlis und Milpis bis hinab zur Sitter, so dass beide Berketen und Berkethüsli noch zu Schlatt-Haslen gehören. Auf dem Übergang vom Kaiengrat zum Gschwendengrat oberhalb dem Berkethüsli ist die Grenze durch zwei Mark- steine fixiert. Sodann geht die Bezirksgrenze wieder hinüber zum Einlauf des Tablatbächleins, wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde. V. Grenzbeschrieb des Bezirkes Gonten1 Die Grenze dieses Bezirkes zieht sich vom Kantonsgrenzstein Nr. 13 auf Steigershöhe in westlicher Richtung bis zur Grenze der Liegenschaft Och- senhöhe, wo ein Markstein steht, sodann der Liegenschaftsgrenze zwischen 1 Mit Revision vom 7. Februar 2022 (Inkrafttreten 1. Mai 2022).
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.220 5 Steigershöhe und Ochsenhöhe entlang bis an den Bach, wo wieder ein Markstein steht. Von hier ab verläuft die Grenze dem Bach entlang bis zu dem Bezirksmarkstein auf der Grenze zwischen der Lichsweid und dem Ebnet. Von diesem Markstein geht die Grenze dem Kenner entlang und hin- auf bis auf den Grat, wo wieder ein Bezirksmarkstein steht. Im weiteren ver- läuft die Grenze, die Weid Schatten dem Bezirk Gonten überlassend, dem Grat entlang über Oberstein, Kaies (Rapisau), Ronis, Franzistlis und Milpis bis hinab zur Sitter, so dass beide Berketen und Berkethüsli noch zu Schlatt- Haslen gehören. Auf dem Übergang vom Kaiengrat zum Gschwendengrat oberhalb dem Berkethüsli ist die Grenze durch zwei Marksteine fixiert. Von der Steigershöhe bis hinunter zur Sitter hat der Bezirk Gonten die Grenze mit dem Bezirk Schlatt-Haslen gemeinsam. Von hier ab geht die Grenze dem Sitterlauf aufwärts bis zur Einmündung des Kaubaches, diesem entlang als gemeinsame Grenze mit Appenzell bis zu seinem Ursprung in den Zöpf- liquellen. Von letzteren geht die Grenze in gerader Richtung auf den Grat in der vorderen Wasserschaffen, wo die gemeinsame Grenze zwischen Ap- penzell, Gonten und Schwende-Rüte durch einen Markstein fixiert ist. Von diesem Markstein geht die Grenze gemeinsam mit derjenigen des Bezirkes Schwende-Rüte dem Grat entlang in westlicher Richtung über den Kronberg und Dorwies bis zur Landmark Nr. 3 in der Nusshalde. Von hier ab bildet die Kantonsgrenze gegen Appenzell A. Rh. zugleich die Bezirksgrenze. Diese verläuft von der Nusshalde bis zum Ursprung des Weissbaches, diesem entlang bis zu einem grossen Felsblock im Bach, mit einem eingemeisselten Kreuz. Von diesem Felsblock zieht sich die Grenze in nordöstlicher Richtung über den Markstein Nr. 4 bis zum Markstein Nr. 5 auf Kollers Lauftegg, von hier über die Döntschen-Lauftegg zum Markstein Nr. 6 und von hier in direkt nördlicher Richtung zum Markstein Nr. 7 an den Kronbach hinunter. Von hier aus zieht sich die Grenze über die Marksteine Nr. 8 und 9 in gerader Rich- tung auf den Grat auf Knechtsegg, wo südlich vom Wohnhaus der Markstein Nr. 10 steht. Von diesem Markstein aus geht die Grenze den Grat hinaus auf die Göbse zum Markstein Nr. 11 und von hier in gerader Richtung auf die Hundwilerhöhe zum Markstein Nr. 12, sodann dem Grat entlang wieder hin- unter bis zum Markstein Nr. 13 auf die Steigershöhe, wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde.