175.230
Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe der Schulgemeinden des Kantons Appenzell I. Rh.
Präambel
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.230 1 Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe der Schulgemeinden des Kantons Appenzell I.Rh. vom 29. November 19211 (Stand 1. Mai 2022) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,2 beschliesst: Abgrenzung der Schulkreise: Schulgemeinde Appenzell3 Von der Liegenschaft steinernes Brüggli (Witwe Fässler-Manser) am Blei- chewäldlibächlein verläuft die Schulgemeindegrenze von Appenzell gemein- sam mit derjenigen von Meistersrüte der Bezirksgrenze entlang aufwärts über die zu Appenzell gehörigen Liegenschaften Gaisböhlweidli, Gugger- loch, Strahlhütten, Kostershütten, Hag, Braunloch, Flecken, Bleuer, an den Rötelbach, sodann gemeinsam mit der Schulkreisgrenze von Steinegg dem Rötelbach entlang bis zu dessen Einmündung in die Sitter, die Liegenschaft Unter-Im ganz zu Appenzell, Heebs Forrenwald zu Steinegg gehörig. Vom Einfluss des Rötelbaches in die Sitter bildet der Sitterlauf die Schulgemein- degrenze bis zur Einmündung des Weissbaches; sie folgt diesem letzten entlang aufwärts bis zum Punkt, an dem sich der Weissbach und die westli- che Grenze des Kapuzinerwaldes treffen. Ab hier läuft sie entlang der Gren- 1 Mit Revisionen vom 25. November 1940, 27. November 1951, 6. Oktober 1972, 18. November 2002, 23. Juni 2003, 19. Oktober 2009, 1. Dezember 2014, 26. März 2018, 25. Oktober 2021 und 7. Februar 2022. 2 Ingress abgeändert durch Schulgesetz vom 29. April 1984. Ingress abgeändert durch GrRB vom 1. Dezember 2014. 3 Abgeändert durch GrRB vom 18. November 2002 (Eingemeindung der Schulge- meinde Enggenhütten). Abgeändert durch GrRB vom 19. Oktober 2009 (Aufhebung der Schulgemeinde Kau; Inkrafttreten: 1. Januar 2010). Abgeändert durch GrRB vom 25. Oktober 2021 (Zusammenlegung Schulgemeinden Schlatt und Haslen; In- krafttreten: 1. Januar 2022). Abgeändert durch GrRB vom 7. Februar 2022 (Zusam- menlegung Bezirke Schwende und Rüte; Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
175.230 Kanton Appenzell Innerrhoden 2 ze des Kapuzinerwaldes bis zur östlichen Grenze der Weid Gigen und der Weid Vordere Wartegg, dann entlang der südlichen Grenze der Weid Blatten bis zum Grat auf Wasserschaffen, das heisst bis zur Eckmarke in der vorde- ren Wasserschaffen, wo die drei Bezirke Appenzell, Gonten und Schwende- Rüte ihre Grenze gemeinsam haben, in dem Sinne, dass folgende Weiden und Alpen dem Schulkreise Appenzell zugeteilt werden: 1. Ahorn (Stark Franz Anton, Haggen), 2. Aspedil (Korporation Gemeinmerk, Schwende-Rüte), 3. Unteres Sönderli (Manser, Ratsherr, Sonnenhalb), 4. Mittleres Sönderli (Korporation Gemeinmerk, Schwende-Rüte), 5. Oberes Sönderli (Broger, alt Bauherr), 6. Untere Helchen (Ebneter Franz, z. Loos), 7. Mittlere Helchen (Schürpf Josef), 8. Obere Helchen (Armleutsäckelamt), 9. Unterer Orlehan (Ebneter Emil, Steinegg), 10. Mittlerer Orlehan (Ebneter Franz, z. Loos), 11. Oberer Orlehan (Hersche Joh. Jos., im Paul), 12. Untere Gächten (Streule J. B., Ratsherr), 13. Neuenalp (Armleutsäckelamt), 14. Grossspitz (Dopple Wwe., Lank), 15. Kleinspitz (Speck Wwe., «Sonne», Steinegg), 16. Spitzli (Koster Joh. Ant.), 17. Nördli (Locher Albert, Steinegg), 18. Vordere Wasserschaffen, 19. Hintere Wasserschaffen, 20. Pfarrersnord. Von der besagten Eckmarke auf Wasserschaffen zieht sich die Schulge- meindegrenze von Appenzell in gerader Richtung den Hang hinunter bis zum Ursprung der Zöpfliquellen, diesem Wasserlauf entlang zum Kaubach, welcher abwärts bis zur Einmündung des Rotbächleins die Grenze bildet. Von hier weg verläuft die Schulkreisgrenze gemeinsam mit der Kirchge- meindegrenze gegen Gonten dem Rotbächlein entlang aufwärts bis zum Fussweg zwischen dem Schattenwald einerseits und der Liegenschaft Hundshenke andererseits, die Liegenschaften Rotbach, im Schlund, Halten oder Beslers, Beslersweid, Schatten, Hundshenke und Himmelberg zum Schulkreis Gonten, die Liegenschaften Kantenstell, Steinebrüggle, Geiss- feld, Schaienhöhe und der Schattenwald zum Schulkreis Appenzell gehörig. Vom Grat auf der Liegenschaft Schatten folgt sie der Bezirksgrenze bis zur Liegenschaft Ebnet, letztere zu Gonten gehörig, geht dann ins Tobel hinun- ter und dem Bach entlang aufwärts bis zur westlichen Grenze des Bau- amtswaldes, letzterer entlang aufwärts bis zum Grat und diesem wieder ent- lang bis zum Markstein Nr. 13 auf Steigershöhe. Von hier bis zur Einmün- dung des Buchbaches in die Sitter fällt die Schulgemeindegrenze mit der
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.230 3 Kantonsgrenze zusammen, verläuft dann der Sitter entlang aufwärts bis zur Einmündung des Zungbaches. Von hier ab bildet der Zungbach die Grenze zwischen den Schulkreisen Schlatt-Haslen und Appenzell bis zur Liegen- schaft obere Schlepfen, woselbst die Grenze gemeinsam mit derjenigen von Meistersrüte gegen den Burgstock hin abzweigt, die Liegenschaft obere Schlepfen zu Appenzell, die Liegenschaft Schopf, Rhintlersweid, sowie die ganze Liegenschaft Burg samt Weid zu Meistersrüte gehörig. Vom Zung- bach weg verläuft die Grenze über die zu Appenzell gehörigen Liegenschaf- ten Hell, Kapf, Ebnet, Opersegg, Schötzlers, abs-Schötzlers, Köhlen, obere Lauften bis zur Liegenschaft steinernes Brüggli an der Gaiserstrasse, wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde. Schulgemeinde Meistersrüte1 Beginnend beim Kantonsmarkstein Nr. 28 in Jäcklisweidle, folgt die Schul- kreisgrenze von Meistersrüte der Kantonsgrenze bis Punkt 1095 auf dem Hohen Hirschberg bzw. bis zur Landmark Nr. 45. Von hier weg folgt die Grenzlinie des Schulkreises der Bezirksgrenze zwischen Appenzell und Schwende-Rüte über den Hohen Hirschberg und über Hütten bis zum Ur- sprung des Guggerlochbächleins und diesem letzteren entlang bis zum stei- nernen Brüggle an der Gaiserstrasse. Hier verlässt die Schulgemeindegren- ze die Bezirksgrenze und verläuft im weiteren über die zum Schulkreis Meis- tersrüte gehörigen Liegenschaften steinernes Brüggle, Signersböhl, Kos- terskarlonis, Filder, Studen bis zur Liegenschaft Burg, letztere samt Weid ebenfalls ganz zu Meistersrüte gehörig. Von der Liegenschaft Burg geht die Grenze über die zu Meistersrüte gehörige Rhintlersweid und die zu Appen- zell gehörige Liegenschaft Schlepfen an den Zungbach und verläuft von hier ab dem letzteren bzw. der Bezirksgrenze zwischen Schlatt-Haslen und Ap- penzell entlang bis zur Landmark Nr. 28 in Jäcklisweidle, von wo aus der Grenzbeschrieb begonnen wurde. Eine Ausnahme auf dieser Grenzlinie bildet einzig die Liegenschaft Schweizerhaus, welche, obschon im Bezirk Schlatt-Haslen gelegen, ganz zum Schulkreis Meistersrüte gehört. Schulgemeinde Schwende Von der Wirtschaft zum «Alpstein», letztere zu Schwende gehörig, zieht sich die Schulkreisgrenze von Schwende gemeinsam mit derjenigen von Steinegg zwischen den Liegenschaften Dörig, Schuhmacher, zu Steinegg gehörig, und Jegerlis (Fuchs, Vater) zu Schwende gehörig, an die Sitter, verläuft gemeinsam mit der Schulkreisgrenze von Appenzell der ersteren 1 Abgeändert durch GrRB vom 27. November 1951, 26. März 2018 und durch GrRB vom 7. Februar 2022 (Zusammenlegung Bezirke Schwende und Rüte; Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
175.230 Kanton Appenzell Innerrhoden 4 entlang bis zur Einmündung des Weissbaches, geht weiter diesem letzteren entlang aufwärts bis zum Seckbach und diesem entlang wieder aufwärts folgend bis zum Bruggerwald bzw. bis zur Kantonsmark Nr. 2, so dass das Potersalperlöchli und die Potersalp ganz zu Schwende gehören. Von hier ab folgt die Schulkreisgrenze von Schwende der Kantonsgrenze über die Kammhalde nach Gyrenspitz und Säntis und über den Lysengrat nach dem Altmann, wo dieselbe mit der Schulgemeindegrenze von Brülisau zusam- menfällt. Vom Altmann weg geht die Grenze gemeinsam mit derjenigen von Brülisau der Schneeschmelze entlang über den Fählenschafberg auf den Hundstein, sodann hinunter auf den Bötzelgrat, dem letzteren entlang über Marwies bis Bogarten und obere Mans, letztere ganz zu Schwende gehörig. Von der oberen Mans weg verläuft die Grenze der Bergwand auf dem Siegel entlang bis zur Zahmen Gocht, von hier den Gütergrenzen der zu Brülisau gehörigen Weiden Bärstein und Kehr entlang bis zur Weid Klepfenleugan- gen, welche ganz der Schulgemeinde Schwende zugeschieden worden ist. Von hier weg zieht sich die Grenze immer gemeinsam mit derjenigen von Brülisau über die zu Schwende gehörigen Weiden Stoffleren, Leugängeli, Gross-Leugangen, Bogerlisweid, sodann über die ebenfalls nach Schwende steuerpflichtigen Liegenschaften Fuster Johann Anton, Dörig, Kastenwirt, Wwe. Rusch, Dörig, alt Kantonsrichter, Schiegg Jos. A., bis zur Scheregg, letztere samt dem Schereggweidli ebenfalls zu Schwende gehörig. Von der Scheregg geht die Grenze in gerader Richtung über das Klustobel auf die Gütergrenze zwischen den Liegenschaften Böschel einerseits und Steig anderseits, erstere zu Brülisau, letztere zu Schwende gehörig, sodann über die zu Schwende gehörigen Liegenschaften Tobel, Ulrichlis, Böhlisjockes wiederum zur Wirtschaft «Alpstein», von wo aus der Grenzbeschrieb begon- nen wurde. Gemäss besonderen Vereinbarungen gehören inskünftig die Weiden Gross- und Klepfenleugangen, obere Mans und das Schereggweidli sowie der Altmann ganz zur Kirch- und Schulgemeinde Schwende. Schulgemeinde Brülisau Die Grenze der Schulgemeinde Brülisau zieht sich von der Weid Heubühl, wo die Schulgemeindegrenzen von Steinegg, Eggerstanden und Brülisau zusammenstossen, über die Weid Fähnernspitz, letztere ganz zu Brülisau gehörig, und über die zu Eggerstanden gehörigen Weiden Gross-Heieren, Förstli und Bildstein an die Kantonsgrenze gegen St. Gallen, sodann der letzteren entlang bis zum Altmann, woselbst allfällig entstehende Gebäulich- keiten nach Schwende steuerbar wären. Die an der Kantonsgrenze gelege- nen Weiden Schaien-Rossberg, oberer Rossberg, Alp Soll, Rainhütten, Furgglen, Bollenwies und Fählen sind alle steuerbar nach Brülisau. Vom Altmann weg zieht sich die Schulkreisgrenze von Brülisau gemeinsam mit derjenigen von Schwende der Schneeschmelze entlang über den Fählen- schafberg auf den Hundstein, sodann hinunter auf den Bötzelgrat, dem letz-
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.230 5 teren entlang über Marwies bis Bogarten und obere Mans, letztere ganz zu Schwende gehörig. Von der oberen Mans verläuft die Grenze der Bergwand auf dem Siegel entlang bis zur Zahmen Gocht, von hier über die zu Brülisau gehörige Weid Bärstein zur Weid Kehr, welch letztere als Pertinenz zur Lie- genschaft des Jos. Ant. Fässler auf dem Berg ebenfalls nach Brülisau steu- erpflichtig ist. Von hier ab zieht sich die Grenze über die zu Schwende gehö- rige Weid Klepfenleugangen zur Liegenschaft Leugangen, letztere ganz zu Brülisau gehörig, sodann über die ebenfalls nach Brülisau steuerpflichtigen Liegenschaften Schaienegg, Gampis, Stoffleren, Horers, Bötz bis zu dem ganz nach Schwende gehörigen Schereggweidle, von hier weg in gerader Richtung über das Klustobel bis zuunterst in die Liegenschaft Böschel, letz- tere ganz zu Brülisau gehörig, sodann über die ebenfalls nach Brülisau steuerpflichtigen Liegenschaften Halden und Jos. Ant. Goldener an den I- bach, dem letzteren entlang bis zu der ganz nach Brülisau steuerpflichtigen Liegenschaft Gehr. Von hier ab geht die Grenze vom Ibach weg gemeinsam mit der Schulkreisgrenze von Steinegg über die zu Brülisau gehörige Hem- merenweid und die zu Steinegg gehörigen Weiden Fähnernweidli und Mockeweid zum Heubühl zurück, von wo aus der Grenzbeschrieb begonnen wurde. Schulgemeinde Eggerstanden1 Die Grenze des Schulkreises Eggerstanden zieht sich entsprechend der Kirchgemeindegrenze von der Brandegg (Punkt 1178) in östlicher Richtung der Kantonsgrenze entlang bis zum Hörgelkopf, von hier, ebenfalls der Kan- tonsgrenze folgend, in direkt südlicher Richtung über die Landmark Nr. 93 beim hölzernen Kreuz und über die Landmark Nr. 94 auf Neuenalp nach der Weid Kosters Bildstein. Von hier ab geht die Grenze gemeinsam mit derjeni- gen von Brülisau bis zum Fähnernspitz, die Weiden Kosters Bildstein, Först- li, Heieren und Heubühl ganz zu Eggerstanden, die Weid Spitz ganz zu Brü- lisau gehörig. Auf der Weid Heubühl treffen sich die Schulgemeindegrenzen von Eggerstanden, Brülisau und Steinegg. Die Grenze des Schulkreises Eggerstanden verläuft von hier ab gemeinsam mit derjenigen von Steinegg über das zum Schulkreis Steinegg gehörige Fähnernweidli zur Weid Aebis- kraut, letztere ganz zu Eggerstanden, das beim Aebiskraut gelegene Moos von Hauptmann Fässler hingegen zu Steinegg gehörig. Von der Weid Ae- biskraut zieht sich die Grenze zwischen der zu Eggerstanden gehörigen Liegenschaft Hasengaden und der zu Steinegg gehörigen Liegenschaft Grüt hindurch dem Graben entlang, der in den Rötelbach einmündet, bis zur Lie- genschaft Rötelbach, letztere ganz zu Steinegg gehörig. Hierauf verläuft die Schulkreisgrenze, gemeinsam mit derjenigen von Appenzell, dem Rötelbach 1 Abgeändert durch GrRB vom 7. Februar 2022 (Zusammenlegung Bezirke Schwende und Rüte; Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
175.230 Kanton Appenzell Innerrhoden 6 entlang bis zur Einmündung des Grabens, der von der neuen Eggerstan- denstrasse über die Möser führt, diesem letzteren wiederum entlang bis zur Liegenschaft Braunloch, zu Appenzell gehörig, sodann in nördlicher Rich- tung das Tobel aufwärts zwischen den Liegenschaften Hag (ausschliesslich) und Rothaus (einschliesslich) hindurch bis zur Liegenschaft Dählershütten, letztere ganz zu Eggerstanden gehörig. Von hier ab zieht sich die Grenze des Schulkreises Eggerstanden in östlicher Richtung über das Dotschen- weidle (einschliesslich) und die Grundstücke Fuchsjockes und Eggmartis (ausschliesslich) bis zum Markstein der Bezirksgrenze zwischen Appenzell und Schwende-Rüte am westlichen Waldrand, sodann der Bezirksgrenze entlang bis zur Landmark Nr. 45 bzw. zum Punkt 1095, und von da zur Landmark Nr. 46 bzw. Punkt 1178 auf Brandegg, von wo aus der Grenzbe- schrieb begonnen wurde. Schulgemeinde Steinegg Vom Studenhüsli an der Sitter zieht sich die Grenze dem Rötelbach entlang aufwärts bis zur Liegenschaft Rötelbach (Koller Alois), die Liegenschaften Bleuer und Unter-Im gesamthaft zu Appenzell, die Liegenschaften Blatten und beide Greben sowie Heebs Forrenwald ganz zu Steinegg gehörig. Von der Liegenschaft Rötelbach folgt die Schulkreisgrenze von Steinegg der Grenze zwischen den beiden Kirchgemeinden Eggerstanden und Appenzell bis zur Weid Heubühl, die Liegenschaft Hasengaden sowie die Weid Aebis- kraut zu Eggerstanden, die Liegenschaft Grüt sowie das beim Aebiskraut gelegene Moos von Hauptmann Fässler zu Steinegg gehörig. Von der Weid Heubühl, letztere zu Eggerstanden gehörig, zieht sich die Schulkreisgrenze von Steinegg zwischen der zu Brülisau gehörigen Hemmerenweid und den zu Steinegg gehörigen Weiden Fähnernweidli und Mockeweid hinunter bis zur Liegenschaft Gehr, letztere ganz zu Brülisau gehörig, und bis an den Ibach, diesem entlang zwischen den zu Steinegg gehörigen Liegenschaften Schötzlers und Hanses oder oberer Alpstein einerseits und den zu Brülisau gehörigen Liegenschaften Goldeners und Halden anderseits hinunter an die Weissbadstrasse, die Wirtschaft zum «Alpstein» zum Schulkreis Schwende, die Liegenschaft unterer Alpstein zum Schulkreis Steinegg gehörig. Von der Weissbadstrasse zieht sich die Grenze zwischen der zu Steinegg gehörigen Liegenschaft Dörig, Schuhmacher, einerseits und der zu Schwende gehöri- gen Liegenschaft Jegerlis (Fuchs, Vater) anderseits an die Sitter und folgt der letzteren abwärts bis zum Studenhüsli bzw. bis zum Einfluss des Rötel- baches, von wo aus der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.230 7 Schulgemeinde Schlatt-Haslen1 Von der Einmündung des Zungbachs in die Sitter verläuft die Grenze der Schulgemeinde Schlatt-Haslen bachaufwärts bis zum Quellgebiet des Zung- bachs im Oberen Acker. Die nördlich daran angrenzende Liegenschschaft Schwizerhus, die im Bezirk Schlatt-Haslen liegt, gehört zur Schulgemeinde Meistersrüte. Vom Oberen Acker an ist die Grenze, wie schon entlang des Zungbachs, identisch mit der Bezirksgrenze zwischen den Bezirken Schlatt- Haslen und Appenzell. Sie trifft bei der Jäcklisweid auf die Kantonsgrenze zu Appenzell A.Rh. Von hier weg bildet die Kantonsgrenze bzw. der Rotbach bis zur Einmündung in die Sitter auch die Grenze der Schulgemeinde Schlatt-Haslen. Vom Zusammenfluss von Rotbach und Sitter verläuft die Grenze der Sitter entlang bachaufwärts bis zur Einmündung des Zungbachs und somit zurück zum Ausgangspunkt des Grenzbeschriebs. Schulgemeinde Gonten2 Die Grenze der Schulgemeinde Gonten zieht sich ab dem Einfluss des Rot- bächleins in den Kaubach in diesem letzteren entlang aufwärts bis zum Ur- sprung der Zöpfliquellen und hernach in gerader Richtung weiter bis zur Eckmarke in der vorderen Wasserschaffen, wo die drei Bezirke Appenzell, Gonten und Schwende-Rüte ihre Grenze gemeinsam haben. Ab hier deckt sich die Schulkreisgrenze in westlicher Richtung mit der Gren- ze zwischen den Bezirken Schwende-Rüte und Gonten, und zwar bis zur Weid Blatten, der südlichen Grenze dieser Weid entlang, sodann der östli- chen Grenze der Weid Vordere Wartegg und der Weid Gigen folgend sowie hernach entlang der Grenze des Kapuzinerwaldes bis zu demjenigen Punkt, wo sich die westliche Grenze des Kapuzinerwaldes und der Weissbach tref- fen. Ab diesem Punkt zieht sich die Grenze dem Weissbach entlang auf- wärts bis zur Einmündung des Seckbaches, diesem wiederum folgend bis zum Bruggerwald bzw. bis zum Kantonsmarkstein Nr. 2, so dass das Poter- salperlöchli und die Potersalp ganz zum Schulkreis Schwende, die Weiden Langälpli und Schutzenälpli ganz zum Schulkreis Gonten gehören. Vom Kantonsmarkstein Nr. 2 folgt die Schulkreisgrenze von Gonten der Kantonsgrenze zum Kantonsmarkstein Nr. 3 auf der Nusshalde und sodann weiter bis zur Steigershöhe, das heisst, die Schulgemeindegrenze von Gon- ten fällt hier durchwegs mit der Kantonsgrenze zusammen. Vom Kantons- markstein Nr. 13 auf Steigershöhe verläuft die Grenze wiederum entspre- 1 Abgeändert durch GrRB vom 25. Oktober 2021 (Zusammenlegung Schulgemeinden Schlatt und Haslen; Inkrafttreten: 1. Januar 2022). 2 Abgeändert durch GrRB vom 19. Oktober 2009 (Aufhebung der Schulgemeinde Kau; Inkrafttreten: 1. Januar 2010) und durch GrRB vom 7. Februar 2022 (Zusam- menlegung Bezirke Schwende und Rüte; Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
175.230 Kanton Appenzell Innerrhoden 8 chend der Kirchgemeindegrenze dem Grat entlang abwärts bis zur westli- chen Grenze des Bauamtswaldes, folgt sodann dieser letzteren ins Tobel hinunter, geht dem Bach entlang bis zur Liegenschaft Ebnet, letztere zu Gonten gehörig, sodann zu der ebenfalls zu Gonten gehörigen Liegenschaft Schatten, dem Schattenwald entlang und über die zu Gonten gehörigen Liegenschaften Himmelberg, Hundshenke, Schatten, Beslersweid, Halten, Schlund, Rotbach bis hinunter an den Kaubach bzw. bis zum Einfluss des Rotbächleins, von wo aus der Grenzbeschrieb begonnen wurde. Schulgemeinde Oberegg1 Das Gebiet der Schulgemeinde Oberegg ist identisch mit dem Gebiet des Bezirkes Oberegg. Der Bezirk Oberegg hat die Schulgemeinde Oberegg am 1. Januar 2018 aufgenommen. 1 Abgeändert durch GrRB vom 23. Juni 2003 (rückwirkend auf den 1. Januar 2003 in Kraft getreten). Abgeändert durch GrRB vom 26. März 2018.