175.240
Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe der Kirchgemeinden des Kantons Appenzell I. Rh.
Präambel
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.240 1 Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe der Kirchgemeinden des Kantons Appenzell I.Rh. vom 13. September 19211 (Stand 1. Mai 2022) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,2 beschliesst: nachfolgende Abgrenzung der Kirchgemeinden: Römisch-katholische Kirchgemeinde Appenzell3 Die Grenze zieht sich vom Kronberg, Punkt 1666, dem nordöstlichen Grat entlang, die Weiden Kronberg, Gross-Kenner, Klein-Kenner, Scheidegg und Klepfhütten zu Gonten, die Weiden Hochstein, Studen, hintere, mittlere und vordere Wartegg, Platte, sowie die Liegenschaft Lämmerenwies zu Appen- zell gehörig, bis zum Ursprung des Blatterseggbächleins, diesem entlang bis zum Einfluss in den Kaubach, diesem letzteren entlang bis zum Einfluss des Rotbächleins an der Gontenstrasse. Von hier geht die Grenze dem Rotbäch- lein entlang bis zum Fussweg zwischen dem Schattenwald einerseits und der Liegenschaft Hundshenke anderseits, die Liegenschaften Rotbach, im Schlund, Halten oder Beslers, Beslersweid, Schatten, Hundshenke und Himmelberg zu Gonten, die Liegenschaften Kantenstell, Steinebrüggle, Geissfeld, Schaienhöhe, der Schattenwald, die Weiden Ritzern und Dopple- ren zu Appenzell gehörig. Vom Grat auf der Liegenschaft Schatten folgt die Grenze der Bezirksgrenze bis zur Liegenschaft Ebnet, letztere zu Gonten gehörig, geht dann ins Tobel hinunter und dem Bach entlang aufwärts bis 1 Mit Revisionen vom 31. Mai 1937, 25. November 1940, 1.Juni 1970 (GrRB vom 31. Mai 1937 über die Einverleibung des Gebietes von Leimensteig zum Kirchkreis Schlatt ausser Kraft gesetzt), 22. Oktober 2007, 6. Februar 2012, 1. Dezember 2014 und 7. Februar 2022 (Zusammenlegung der Bezirke Schwende und Rüte zum Bezirk Schwende-Rüte, Inkrafttreten: 1. Mai 2022). 2 Ingress abgeändert durch GrRB vom 1. Dezember 2014. 3 Abgeändert durch GrRB vom 1. Juni 1970. Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
175.240 Kanton Appenzell Innerrhoden 2 zur westlichen Grenze des Bauamtswaldes, letzterer entlang aufwärts bis zum Grat und diesem entlang bis zum Markstein Nr. 13 auf Steigershöhe. Von hier bis zur Einmündung des Buchbaches in die Sitter fällt die Kirchge- meindegrenze mit der Kantonsgrenze zusammen, zieht sich dann der Sitter entlang bis zur Einmündung des Sägibaches und diesem entlang aufwärts zu den Grundstücken Untere und Obere Liten, Schau, Unter- und Ober- Buch, Fähnrichs, Bildstock, Wees, Steigerhaus, Korofel, Eugst, Obere Linde, Knopfweidle, Mehlersweid, Brunneren zur Kantonsgrenze (bzw. Rotbach) und dieser entlang über die Landmark Nr. 28 im Jäcklisweidle zu Punkt 1095 auf dem Hohen Hirschberg bzw. zur Landmark Nr. 45. Von hier ab folgt die Kirchgemeindegrenze wiederum der Bezirksgrenze in westlicher Richtung dem Weg entlang, die Grundstücke Eggmartis und Fuchsjockes zu Appen- zell, das Dotschenweidle und die Liegenschaft Dählershütten zum Kirchkreis Eggerstanden gehörig. Von der Liegenschaftsgrenze auf Dählershütten zieht sich die Kirchgemeindegrenze über Strahlhütten (einschliesslich) in südli- cher Richtung in das Tobel zwischen den Liegenschaften Hag und Rothaus, erstere zu Appenzell, letztere zu Eggerstanden gehörig, sodann über die Liegenschaft Braunloch (Fam. Weishaupt, einschliesslich) an die neue Eg- gerstandenstrasse, hierauf wieder dem Graben entlang bis zu dessen Ein- mündung in den Rötelbach, diesem letzteren entlang bis zur Liegenschaft Rötelbach (einschliesslich letztere, sowie die westlich an den Graben an- stossenden Streuemöser zu den Liegenschaften «Braunloch» der Familie Weishaupt, «Steg» des Hauptmann Fässler in Steinegg, «Jakoblissepes» des Josef Anton Huber am Hirschberg, «Kirchlehn» des Johann Baptist Her- sche, alt Ratsherr und «Unter der Steig» des Johann Baptist Krüsi gehö- rend), sodann dem in den Rötelbach einmündenden Graben entlang bis zur Liegenschaft «Hasengaden» auf Eggerstander- und «Grüt» auf Appenzeller- Seite, sodann das Tobel zwischen diesen beiden Liegenschaften aufwärts über die Weid Aebiskraut, letztere ganz zu Eggerstanden gehörig), über die zum Kirchkreis Appenzell gehörigen Pertinenzen Weid Stauber, Eggli, Käsmoos, Mockenweid, Fähnernweidle zur Weid Heubühl (letztere aus- schliesslich), allwo die Kirchgemeinden Appenzell, Eggerstanden und Brü- lisau zusammenstossen. Von diesem gemeinsamen Grenzpunkt weg ver- läuft die Grenzlinie der Kirchgemeinde Appenzell zwischen der zur letzteren gehörigen Mockenweid einerseits und der zu Brülisau gehörenden Liegen- schaft Geer (inklusive Weid) anderseits hinunter an den Ibach, diesem ent- lang zwischen den zu Appenzell gehörigen Liegenschaften Schötzlers und Hanses oder oberer Alpstein einerseits und zu den zu Brülisau gehörigen Liegenschaften Goldeners und Halden anderseits hinunter an die Weiss- badstrasse, die Wirtschaft «Alpstein» zu Schwende, die Liegenschaft unte- rer Alpstein zu Appenzell gehörig. Von der Weissbadstrasse zieht sich die Grenze zwischen den Liegenschaften Dörig, Schuhmacher (einschliesslich) einerseits und Jägerlis (Fuchs-Haas, ausschliesslich) an die Sitter, dieser entlang bis zur Einmündung des Weissbaches, diesem letzteren entlang aufwärts bis zum Seckbach, diesem wiederum entlang bis zum Bruggerwald
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.240 3 (ausschliesslich), bzw. bis zum Kantonsmarkstein Nr. 2, so dass das Poter- salperlöchle und die ganze Potersalp inskünftig ganz zu Schwende, die Weiden Langälple und Schutzenälple ganz zu Appenzell gehören. Von der Kantonsmark Nr. 2 folgt die Kirchgemeindegrenze von Appenzell der Kan- tonsgrenze bis zum Markstein Nr. 3 auf der Nusshalde, zieht sich sodann dem Grat entlang über die zu Gonten gehörigen Weiden Klein-Betten und Dorwies auf den höchsten Punkt des Kronberges (1666), von wo der Grenz- beschrieb begonnen wurde. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell1 Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell umfasst das Gebiet des inneren Landesteils. Römisch-katholische Kirchgemeinde Schwende2 Die Kirchgemeindegrenze Schwende beginnt gemeinsam mit derjenigen von Appenzell bei der Wirtschaft zum «Alpstein», letztere zu Schwende gehörig, zieht sich zwischen den Liegenschaften Dörig, Schuhmacher (ausschliess- lich) und Jägerlis (einschliesslich) an die Sitter, verläuft dieser entlang bis zur Einmündung des Weissbaches, geht weiter diesem letzteren entlang aufwärts bis zum Seckbach und diesem wieder aufwärts folgend bis zum Bruggerwald, bzw. bis zur Kantonsmark Nr. 2, so dass das Potersalperlöchle und die Potersalp inskünftig ganz zu Schwende gehören. Von hier ab folgt die Kirchgemeindegrenze von Schwende der Kantonsgrenze über die Kammhalde nach Gyrenspitz und Säntis und über den Lysengrat nach dem Altmann, wo dieselbe mit der Kirchgemeindegrenze von Brülisau zusam- menfällt. Vom Altmann weg geht die Grenze gemeinsam mit derjenigen von Brülisau der Schneeschmelze entlang über den Fählenschafberg auf den Hundstein, sodann hinunter auf den Bötzelgrat, dem letzteren entlang über Marwies bis Bogarten und obere Mans, letztere ganz zu Schwende gehörig. Von der oberen Mans weg verläuft die Grenze der Bergwand auf dem Siegel entlang bis zur Zahmen Gocht und von hier den Gütergrenzen der zu Brü- lisau gehörenden Weiden Bärstein und Kehr entlang bis zur Weid Klepfen- leugangen, welche ganz der Kirchgemeinde Schwende zugeschieden wor- den ist. Von hier weg zieht sich die Grenze, immer gemeinsam mit derjeni- gen von Brülisau, über die zu Schwende gehörigen Weiden Stoffleren, Leugängle, Gross-Leugangen, Bogerlisweid, sodann über die ebenfalls nach Schwende steuerpflichtigen Liegenschaften Fuster Johann Anton, Dörig, Kastenwirt, Witwe Rusch, Dörig, alt Kantonsrichter, Schiegg Josef Anton, bis 1 Abschnitt eingefügt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012). 2 Titel Ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
175.240 Kanton Appenzell Innerrhoden 4 zur Scheregg, letztere samt dem Schereggweidle ebenfalls zu Schwende gehörig. Von der Scheregg geht die Grenze in gerader Richtung über das Klustobel auf die Gütergrenze zwischen den Liegenschaften Böschel einer- seits und Steig anderseits, erstere zu Brülisau, letztere zu Schwende gehö- rig, sodann über die zu Schwende gehörenden Liegenschaften Tobel, Ul- richlis, Böhlisjockes wiederum zur Wirtschaft «Alpstein», von wo der Grenz- beschrieb begonnen wurde. Gemäss besonderer Vereinbarung gehören inskünftig die Weiden Gross- oder Klepfenleugangen, obere Mans und das Schereggweidle, sowie der Altmann ganz zur Kirch- und Schulgemeinde Schwende, wofür diese beiden Gemeinden an die Kirch- und Schulgemeinde Brülisau einen einmaligen Abfindungsbetrag von je Fr. 100.—, zusammen also Fr. 200.—, bezahlen. Römisch-katholische Kirchgemeinde Brülisau1 Die Grenze der Kirchgemeinde Brülisau zieht sich von der Weid Heubühl, wo die Grenzen von Appenzell, Eggerstanden und Brülisau zusammenstos- sen, über die Weid Fähnernspitz, letztere ganz zu Brülisau gehörig, und über die zu Eggerstanden gehörigen Weiden Gross-Heieren, Förstle und Bildstein an die Kantonsgrenze gegen St. Gallen, der letzteren entlang bis zum Altmann, woselbst allfällig entstehende Gebäulichkeiten nach Schwen- de steuerbar wären. Die an der Kantonsgrenze gelegenen Weiden und Al- pen Schaien-Rossberg, oberer Rossberg, Alp Soll, Rainhütten, Furglen, Bollenwies und Fählen sind alle steuerbar nach Brülisau. Vom Altmann weg zieht sich die Grenze von Brülisau gemeinsam mit derjenigen von Schwende der Schneeschmelze entlang über den Fählenschafberg auf den Hundstein, sodann hinunter auf den Bötzelgrat, dem letzteren entlang über Marwies bis Bogarten und obere Mans, letztere ganz zu Schwende gehörig. Von der oberen Mans verläuft die Grenze der Bergwand auf dem Siegel entlang bis zur Zahmen Gocht, von hier über die zu Brülisau gehörige Weid Bärstein zur Weid Kehr, welch letztere als Pertinenz zur Liegenschaft des Josef Anton Fässler auf dem Berg ebenfalls nach Brülisau steuerpflichtig ist. Von hier ab zieht sich die Grenze über die zu Schwende gehörige Weid Klepfenleugan- gen zur Liegenschaft Leugangen, letztere ganz zu Brülisau gehörig, sodann über die ebenfalls nach Brülisau steuerpflichtigen Liegenschaften Schai- enegg, Gampis, Stoffleren, Horers, Bötz, bis zu dem ganz nach Schwende gehörigen Schereggweidle, von hier weg in gerader Richtung über das Klustobel bis zu unterst in die Liegenschaft Böschel, letztere ganz zu Brü- lisau gehörig, sodann über die zu Brülisau gehörigen Liegenschaften Halden und Josef Anton Goldener an den Ibach, dem letzteren entlang bis zu der ganz nach Brülisau steuerpflichtigen Liegenschaft Geer. Von hier ab geht die Grenze über die zu Brülisau gehörige Hämmerenweid und die zu Ap- 1 Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.240 5 penzell gehörenden Weiden Fähnernweid und Mockenweid zur Weid Heu- bühl zurück, von wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde. Römisch-katholische Kirchgemeinde Haslen1 Die Grenze der Kirchgemeinde Haslen gegen die Kirchgemeinde Schlatt beginnt beim Einfluss des Sägenstegbaches in die Sitter und zieht sich dem ersteren entlang aufwärts bis zu der zum Kirchkreis Haslen gehörenden Liegenschaft untere Halten. Von hier weg zieht sich die Grenze über die ebenfalls zu Haslen kirchgenössigen Liegenschaften obere Halten, Urches Bühl oder Boffes, Oberhof, Rüedishaus, Vorder- und Hinterberg, Berg, Ha- senweid, obere Göbsi, Beslers und Krotenböhl bis an den Rotbach. Von hier weg bildet der Rotbach bzw. die Kantonsgrenze zugleich auch die Grenze der Kirchgemeinde Haslen bis zu dessen Einfluss in die Sitter, sodann ver- läuft die Grenze der Sitter entlang aufwärts bis zum Einfluss des Buchba- ches. Von hier ab bildet die Sitter die Grenze zwischen der Kirchgemeinde Haslen und derjenigen von Appenzell bis zum Einfluss des Sägenstegba- ches, von wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde. Römisch-katholische Kirchgemeinde Gonten2 Die Grenze der Kirchgemeinde Gonten zieht sich vom Kronberg, Punkt 1666, gemeinsam mit derjenigen von Appenzell, dem nordöstlichen Grat entlang, die Weiden Kronberg, Gross-Kenner, Klein-Kenner, Scheidegg und Klepfenhütten zu Gonten, die Weiden Hochstein, Studen, hintere, mittlere und vordere Wartegg, Platte, sowie die Liegenschaften Lämmerenwies zu Appenzell gehörig, bis zum Ursprung des Blatterseggbächleins, diesem ent- lang bis zum Einfluss in den Kaubach und diesem letzteren entlang bis zum Einfluss des Rotbächleins an der Gontenstrasse. Von hier geht die Grenze dem Rotbächlein entlang bis zum Fussweg zwischen dem Schattenwald einerseits und der Liegenschaft Hundshenke anderseits, die Liegenschaften Rotbach, im Schlund, Halten oder Beslers, Beslersweid, Schatten, Hunds- henke und Himmelberg zu Gonten, die Liegenschaften Kantenstell, Steine- brüggli, Geissfeld, Schaienhöhe, der Schattenwald und die Weiden Ritzern und Doppleren zu Appenzell gehörig. Vom Grat auf der Liegenschaft Schat- ten folgt die Kirchgemeindegrenze der Bezirksgrenze bis zur Liegenschaft Ebnet, letztere zu Gonten gehörig, dann ins Tobel hinunter und dem Bach entlang aufwärts bis zur westlichen Grenze des Bauamtswaldes, letzterer entlang aufwärts bis zum Grat und diesem entlang bis zum Kantonsmark- stein Nr. 13 auf Steigershöhe. Von hier folgt die Kirchgemeindegrenze der 1 Revidiert durch GrRB vom 31. Mai 1937. Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012). 2 Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
175.240 Kanton Appenzell Innerrhoden 6 Kantonsgrenze in westlicher Richtung über die Ochsenhöhe und Hundwiler- höhe, bzw. über die Kantonsmarksteine Nr. 12, 11, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4 bis Nr. 3 auf der Nusshalde, sodann dem Grat entlang über die zu Gonten ge- hörenden Weiden Klein-Betten und Dorwies auf den höchsten Punkt des Kronberges 1666, allwo der Grenzbeschrieb begonnen wurde. Römisch-katholische Kirchgemeinde Schlatt1 ...2 Das Recht zur Beerdigung auf dem Friedhof in Schlatt wird weiterhin ge- währleistet.3 Römisch-katholische Kirchgemeinde Eggerstanden4 Die Grenze der Kirchgemeinde Eggerstanden zieht sich von der Brandegg (Punkt 1178) in östlicher Richtung der Kantonsgrenze entlang bis zum Hör- gelkopf, von hier, ebenfalls der Kantonsgrenze folgend, in direkt südlicher Richtung über die Landmark Nr. 93 beim hölzernen Kreuz und über die Landmark Nr. 94 auf Neuenalp nach der Weid Kosters Bildstein. Von hier ab geht die Grenze gemeinsam mit derjenigen von Brülisau bis zur Fähnern- spitze, die Weiden Kosters Bildstein, Förstle, Heieren und Heubühl ganz zu Eggerstanden, die Weid Spitz ganz zu Brülisau gehörig. Auf der Weid Heu- bühl treffen sich die Grenzen von Eggerstanden, Brülisau und Appenzell. Die Kirchgemeindegrenze von Eggerstanden verläuft von hier ab gemein- sam mit derjenigen von Appenzell über das zum Kirchkreis Appenzell gehö- rige Fähnernweidle zur Weid Aebiskraut, letztere ganz zu Eggerstanden gehörig, ferner zwischen der zu Eggerstanden gehörigen Liegenschaft Ha- sengaden und der zu Appenzell gehörigen Liegenschaft Grüt hindurch dem Graben entlang, der in den Rötelbach einmündet, bis zur Liegenschaft Rö- telbach, letztere ganz zu Appenzell gehörig, sodann dem Rötelbach entlang bis zur Einmündung des Grabens, der von der neuen Eggerstandenstrasse über die Möser führt, bis zur Liegenschaft Braunloch, letztere ganz zu Ap- penzell gehörig, sodann in nördlicher Richtung das Tobel aufwärts zwischen den Liegenschaften Hag und Rothaus hindurch bis zur Liegenschaft Däh- lershütten, letztere ganz zu Eggerstanden gehörig. Von hier ab zieht sich die Grenze in östlicher Richtung über das Dotschenweidle (einschliesslich) und die Grundstücke Fuchsjockes und Eggmartis (ausschliesslich) bis zum 1 Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012). 2 Aufgehoben durch GrRB vom 1. Juni 1970. 3 Ergänzt durch GrRB vom 1. Juni 1970. 4 Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012). Abgeändert durch GrRB vom 7. Februar 2022 (Zusammenlegung Bezirke Schwende und Rüte zum Bezirk Schwende-Rüte; Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.240 7 Markstein der Bezirksgrenze zwischen Appenzell und Schwende-Rüte am westlichen Waldrand, sodann der Bezirksgrenze entlang bis zur Landmark Nr. 45, bzw. zum Punkt 1095, und von da zur Landmark Nr. 46 bzw. Punkt 1178 auf Brandegg, von wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde. Römisch-katholische Kirchgemeinde Oberegg1 Die römisch-katholische Kirchgemeinde Oberegg umfasst das gesamte Ge- biet des Bezirks Oberegg.2 1 Abgeändert durch GrRB vom 9. Dezember 1968 und 22. Oktober 2007. Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012). 2 Neue Fassung durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 23. Juni 2015).