Dieses Gesetz regelt die Anwaltstätigkeit sowie die Aufsicht über die Anwälte[1] im Kanton Appenzell I.Rh.
Die Anwaltstätigkeit umfasst die Vertretung von Parteien vor appenzell-innerrhodischen Gerichten.
Die Rechtsberatung sowie die Vertretung von Parteien vor appenzell-innerrhodischen Verwaltungsbehörden unterstehen nicht den Regeln dieses Gesetzes.