Der Präsident1) der Anwaltskammer führt deren Geschäfte.
177.101
Geschäftsordnung der Anwaltskammer
Präambel
Kanton Appenzell Innerrhoden 177.101
vom 11. Juni 2003 (Stand 11. Juni 2003)
Die Anwaltskammer des Kantons Appenzell I.Rh. beschliesst:
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Art. 3
Der Präsident der Anwaltskammer entscheidet über Einträge nach
Art. 4
Abs. 1 und Abs. 1 AnwG, Erteilung des Anwaltspatentes nach Art. 6
Art. 10
AnwG, Entbindung vom Anwaltsgeheimnis nach Abs. 1 AnwG und
Art. 15
Gesuche nach Abs. 1 AnwG.
Er begründet die Verfügung kurz und setzt den Beteiligten eine Frist von sieben Tagen an, innert welcher durch einfache Erklärung ein Entscheid der Anwaltskammer verlangt werden kann.
Art. 3
Die Anwaltskammer kann auf dem Zirkularweg entscheiden.
Zirkularentscheide bedürfen der Einstimmigkeit und sind als solche zu kennzeichnen. Jedes Mitglied der Anwaltskammer kann Beratung verlangen. II. Registereinträge
Art. 6
Gesuchen um Eintrag in das kantonale Anwaltsregister gemäss BGFA sind die nach Art.7 f. BGFA erforderlichen Bescheinigun gen beizule- gen:
Art. 5
Gesuchen von Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU oder EFTA um Eintrag in das kantonale Anwaltsregister sind folgende Unterlagen beizule- gen:
Art. 30
a) nach b) Erklä der Anwa gen vom chende A Abs. 1 BGFA erforderlichen Bescheinigungen; rung des Gesuchstellers, dass Behörden und Private gegenüber ltskammer zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzun- Amts- und Berufsgeheimnis entbunden sind und entspre- kteneinsicht gewähren können.
Art. 6
Gesuchen von Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU oder EFTA um Eintrag in die kantonale Bewilligungsliste sind folgende Unterlagen beizule- gen:
Art. 27
a) nach b) Erklä der Anwa gen vom chende A III. Par BGFA erforderlichen Bescheinigungen; rung des Gesuchstellers, dass Behörden und Private gegenüber ltskammer zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzun- Amts- und Berufsgeheimnis entbunden sind und entspre- kteneinsicht gewähren können. teivertretung von Rechtspraktikanten
Art. 7
Gesuchen von Rechtspraktikanten um Parteivertretung vor den appenzell-
Art. 15
innerrhodischen Gerichten im Sinne von des AnwG sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Lebenslauf;
Art. 7
b) Ausweis über ein juristisches Studium gemäss Abs. 1 lit. a BGFA;
- Ausweise über die bisherige praktische Tätigkeit;
- Strafregisterauszug;
Kanton Appenzell Innerrhoden 177.101
- Bescheinigung des Betreibungsamtes, dass keine Verlustscheine vorliegen;
- Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohnsitzgemeinde;
- Verantwortlichkeitserklärung des zuständigen Rechtsanwalts;
- Erklärung des Gesuchstellers, dass Behörden und Private gegenüber der Kommission zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen vom Amts- und Berufsgeheimnis entbunden sind und entsprechende Akteneinsicht gewähren können. IV. Schlussbestimmung
Art. 8
Diese Geschäftsordnung tritt nach Annahme durch die Anwaltskammer in Kraft.
.101 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati- on
.06.2003 11.06.2003 Erlass Erstfassung -
Kanton Appenzell Innerrhoden 177.101 Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati- on Erlass 11.06.2003 11.06.2003 Erstfassung -