Die Katholischen Kirchgemeinden Berneck und Marbach werden ermäch- tigt, die staatskirchenrechtliche Stellung von im Bezirk Oberegg, Appen- zell I.Rh., wohnhaften Angehörigen ihrer Pfarreien durch Vertrag mit der Kirchgemeinde Oberegg zu regeln.
Als Pfarreiangehörige der Kirchgemeinde Berneck im Sinne des vorstehen- den Absatzes gelten die katholischen Einwohner der Weiler Büriswilen, Mö- ser, Spielberg, Sonderegg, Oberhof, Bechtenreute und der östlich davon ge- legenen Gebiete des Bezirkes Oberegg.
Als Pfarreiangehörige der Kirchgemeinde Marbach im Sinne von Abs. 1 gelten die katholischen Einwohner der Weiler Boden und Kapf.